Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, sich für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, die den Schutz der Privatsphäre von Bewerber*innen um ein Mandat oder öffentliches Amt zum Ziel hat. Bewerber*innen soll es freigestellt werden, anstelle der Privatadresse die Adresse der jeweiligen Geschäftsstelle der Partei anzugeben.
Begründung
Wer für ein öffentliches Amt oder ein Mandat kandidiert, muss seine Privatadresse preisgeben. Ist das noch zeitgemäß? Die Gesellschaft hat sich gewandelt, der Umgang mit der Privatsphäre der Mitmenschen auch. Personen des öffentlichen Lebens sind zu Zielscheiben geworden. Wenn wir weiterhin Menschen motivieren wollen, sich in dieser Gesellschaft einzubringen, müssen wir ihnen Schutz gewähren.
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Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln und Versorgungssicherheit gewährleisten!
Zur Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung sagt Marlene Langholz-Kaiser, frauen- und genderpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein: „Der §218 Strafgesetzbuch stigmatisiert ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen. Er erschwert zudem die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgungssituation von ungewollt Schwangeren. Sie müssen oftmals weite Wege für die Beratung oder den Abbruch auf…
Echter Ostseeschutz mal sechs
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