Auf dem Landesparteitag im Mai 2021 wurde beschlossen, dass es künftig finanzielle Unterstützung für den Ideenreichtum in unserer Partei gibt – so wurde der Projektfonds ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit diesem Förderinstrument die Umsetzung von innovativen Leuchtturmprojekten zu unterstützen, Projekte mit Gleichstellungs- und Diversitätsaspekten zu realisieren und so auch in landesweiten oder kreisübergreifenden Projekten die Verwirklichung des Vielfaltsstatutes anzuschieben.
Darüber hinaus werden durch den Projektfonds auch in politischen Not- und besonderen Wahlkampfsituationen Mittel bereitgestellt, damit die antragsberechtigten Gliederungen handlungsfähig bleiben. Beispiele sind hier ungeplanten Bürgermeisterwahlkämpfe oder vorgezogene Wahlen.
Explizit nicht gefördert werden strukturelle Aufgaben der antragsberechtigten Gliederungen, wie zum Beispiel dauerhafte Geschäfts- oder Personalkosten.
Antragsberechtigt sind neben den Kreis- und Ortsverbänden auch der Landesverband, die Grüne Jugend und ihre Basisgruppen sowie die Landesarbeitsgemeinschaften. Aber auch sonstige Gruppen, die sich aus einzelnen Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein zusammensetzen und die sich mit einem gemeinsamen Projekt die Förderung von Grüner Politik auf die Fahnen geschrieben haben, können einen Antrag stellen.
Der Projektfonds stellt einen einmaligen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen zur Verfügung. Über die konkrete Förderung entscheidet der fünfköpfige Projektausschuss, der von der*dem Landesschatzmeister*in koordiniert wird und sich aus zwei Mitgliedern des Landesfinanzrates, zwei Mitgliedern des Parteirates und einem Mitglied des Landesvorstandes zusammensetzt. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit und auf Grundlage eines schriftlichen Antrags (Link zum Antragsformular bitte nachträglich ergänzen), der eine Projektskizze, und einen Finanzierungsplan beinhaltet und vor Projektbeginn eingereicht werden muss.
Derzeitiger Projektausschuss:
- Frank Thun (RD-ECK), Sven Gebhardt (FL) für den Landesfinanzra
- Martin Drees (Plön), Ulrike Täck (Segeberg) für den Parteirat
- Juliane Michel (Neumünster) für den Landesvorstand
- Rebecca Bräutigam als Landesschatzmeisterin
Nach Beendigung des Projektes muss ein Nachweis über die antragsgemäße Verwendung der Förderung und ein abschließender Projektbericht eingereicht werden.
Für 2021 sind für den Projektfonds 5.000 Euro im Haushalt vorgesehen, für 2022 sind es 10.000 Euro. Über die Höhe der zu vergebenen Mittel entscheidet der Landesfinanzrat unter Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landesverbandes jährlich aufs Neue.
Der Projektfonds befindet sich derzeit noch in einer Pilotphase und wird Mitte 2022 erstmals evaluiert werden.
Bei Fragen rund um den Projektfonds kannst du dich an Juliane Michel wenden. Diese wird bis zum Juni 2022 die eigentliche Ansprechpartnerin, Rebecca Bräutigam, vertreten.

Juliane Michel
Stellvertretende Landesvorsitzende, KV Neumünster
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