Der zweite Landesparteitag 2024 findet am Wochenende des 12. und 13. Oktober in Neumünster statt.
Anträge
Hier findet ihr das Online-Portal Antragsgrün für Anträge und Bewerbungen: https://landesparteitag-sh-oktober2024.antragsgruen.de
Du kannst nicht vor Ort dabei sein? Hier gelangst du zum Livestream: Hinweis: Der Livestream ist nur an den Tagen des Landesparteitages verfügbar.
Wir werden die Informationen zum Parteitag fortlaufend auf dieser Seite aktualisieren.
Organisatorisches
Der Parteitag beginnt am Samstag, den 12.10.2024, um 10:00 Uhr.
Anträge, Bewerbungen, Fristen
Anträge/TOPs an den Landesparteitag müssen spätestens am 28. Tag vor dem Parteitag auf Antragsgrün oder alternativ in der Landesgeschäftsstelle oder per Mail an landesparteitag@sh-gruene.de vorliegen.
Dieser Antragsschluss ist Freitag, der 13. September 2024. Diese Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn ein Brief den Poststempel vom Donnerstag, den 12. September 2024 trägt. Nach Ablauf dieser Frist sind nur noch Änderungs- oder Dringlichkeitsanträge zulässig. Änderungsanträge müssen sich auf bereits vorliegende Anträge beziehen.
Dringlichkeitsanträge dürfen sich ausschließlich auf Sachverhalte beziehen, die am 13. September 2024 noch nicht bekannt waren. Sie bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten, um zur Behandlung zugelassen zu werden.
Änderungsanträge müssen bis Freitag, 04. Oktober 2024, 23:59 Uhr auf Antragsgrün oder in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein.
Bewerbungen können jederzeit und bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes erklärt werden.
Datum und Ort
Samstag, den 12. Oktober 2024 ab 10:00 Uhr und Sonntag, den 13. Oktober 2024 ab 9:00 Uhr
Stadthalle Neumünster
Kleinflecken 1, 24534 Neumünster
Anfahrt
Neumünster ist sehr gut mit der Bahn zu erreichen. Die für euch richtigen Verbindungen sucht bitte selbst auf www.bahn.de. Die Stadthalle erreicht ihr in wenigen Gehminuten.
Leibliches Wohl
Das Stadthallenrestaurant versorgt uns mit Getränken, Snacks und Mittagessen (Selbstzahler*innen). Bringt bitte keine eigenen Getränke oder Essen mit. Die euch entstehenden Verzehrkosten könnt ihr über euer Delegiertenamt gegenüber eurem Kreisverband abrechnen. Danke für euer Verständnis.
Kinderbetreuung
Bitte meldet den Bedarf bei landesparteitag@sh-gruene.de an. Sollte es keine Anmeldungen geben, wird keine Kinderbetreuung vor Ort sein.
Presse
Pressevertreter*innen sind herzlich willkommen! Für weitere Fragen steht unser Pressesprecher zur Verfügung. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Pressekontakt
Pressesprecher: Malte Matzen
pressestelle@sh-gruene.de
+49 152 22851313
Papierloser Parteitag
Der Landesvorstand hat beschlossen, die Papierflut auf LPTs so gering wie möglich zu halten. Die Unterlagen für den LPT (Anträge/Bewerbungen) gehen ausschließlich per E-Mail an die Delegierten u.a., bzw. sind auf Antragsgrün zu finden. (Delegierte ohne Internetanschluss erhalten alle Informationen zum LPT per Post).
Für Delegierte, die über kein digitales Endgerät verfügen, werden auf dem Parteitag die Unterlagen in Papierform vorliegen. Den endgültigen Entwurf der Tagesordnung samt Verfahrensvorschlägen werden sie in ausgedruckter Form vorfinden.
Mit dem Tool Antragsgrün werden wir die Gelegenheit nutzen, dem Ziel „papierloser Parteitage“ näher zu kommen. Daher wird sich die gesamte Antragslage dort abbilden. Wir werden eine kleine Anzahl ausgedruckter Unterlagen bereithalten.
Einberufung und Formalia
Hiermit beruft der Landesvorstand einen ordentlichen Landesparteitag nach § 7 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein ein.
Wann? Samstag, den 12. Oktober 2024 ab 10:00 Uhr und Sonntag, den 13. Oktober 2024 ab 9:00 Uhr
Wo? Stadthalle Neumünster, Kleinflecken 1, 24534 Neumünster
Formalia
Grundlage der Einberufung ist insbesondere § 7 Abs. 4 der gültigen Landessatzung sowie die Geschäftsordnung des Landesparteitages.
Berechnung der Delegiertenzahlen
Für den Landesparteitag gilt gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung des Landesverbandes:
„(3) Die Delegierten des Landesparteitages werden von den Kreismitgliederversammlungen für die maximale Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Delegierten ergibt sich aus folgender Formel: Auf die Anzahl der Mitglieder jedes Kreisverbandes werden als Sockelbetrag jeweils 3 % der Mitgliederzahl des Landesverbandes addiert. Diese Summen werden mit 120, der Mindestzahl an Delegierten, multipliziert. Dann erfolgt eine Division durch die Summe aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes und den Sockelbeträgen. Das Ergebnis wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet.
Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung der Kreisverbände an die/den Landesschatzmeister*in für den ersten Tag des Quartals, in dem der Landesparteitag stattfindet. Liegt dieser Termin weniger als vier Wochen vor dem Landesparteitag, ist die Mitgliederzahl am ersten Tag des vorherigen Quartals ausschlaggebend.
(3.1) Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein entsendet 4 Delegierte in den Landesparteitag. Die Delegierten sind auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend zu wählen.“
Demnach gilt für diesen Parteitag die Mitgliedermeldung des 3. Quartals 2024 (01. Juli 2024)
Die Wahl der Delegierten in den Kreisverbänden darf nach Parteiengesetz nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und darf in diesem Fall frühestens am 13. Oktober 2022 erfolgt sein.
Vorläufige Tagesordnung
Im Rahmen des Landesparteitages sind bisher folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen. Sie geben keine zeitliche Abfolge wieder.
- Formalia (Beschluss der Tagesordnung, Wahl des Präsidiums und Zählkommissionen, …)
- Gastrede(n) und Aussprache
- Berichte
- Wahlen
- Landesvorstand
- Landesschiedsgericht
- Vielfaltsrat
- Parteirat
- Diätenkommission
- EGP-Delegierte
- Länderrat
- Bundesfrauenrat
- Rechnungsprüfung, Frauenplatz
- Anträge
- Verschiedenes
Weitere Tagesordnungspunkte können bis zum Antragsschluss unter landesparteitag@sh-gruene.de oder in der Landesgeschäftsstelle angemeldet werden.
Stand: 01.10.2024 17:00 Uhr
Kontakt
Bei Fragen zum Landesparteitag kannst du dich an landesparteitag@sh-gruene.de wenden.