Der Landesparteitag möge beschließen, § 10, Abs. 2 der Landessatzung wie folgt zu ändern: § 10 (2) Der Landesvorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern – zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau – der*dem Landesschatzmeister*in – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (frauen- und genderpolitische*n Sprecher*in) – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (auf Vorschlag der Grünen Jugend, GJ10 Koordinator*in)…