Satzung

LPT 24.03.2019 – Satzungsänderung Landesvorstandsstrukturreform

Der Landesparteitag möge beschließen, § 10, Abs. 2 der Landessatzung wie folgt
zu ändern:
§ 10
(2) Der Landesvorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern
– zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau
– der*dem Landesschatzmeister*in
– einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (frauen- und genderpolitische*n
Sprecher*in)
– einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (auf Vorschlag der Grünen Jugend, GJ10
Koordinator*in)
– einer*m stellvertretenden Vorsitzenden

Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind im Binnenverhältnis gleichberechtigt.
Die Vorsitzenden des Landesverbandes vertreten den Landesverband nach außen und
gegenüber anderen Parteigremien.

Aufgrund des Antrages der Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik auf dem Landesparteitag im Oktober
2017 haben wir als Landesvorstand in Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle, ehemaligen
Beisitzer*innen, der LAG Frauenpolitik, der Grünen Jugend und in Gesprächen mit anderen
Landesverbänden und dem Bundesvorstand den obigen Vorschlag zur Änderung der Struktur des
Landesvorstands erarbeitet.

Es ging dabei darum, die Position der ehrenamtlichen Beisitzer*innen zu stärken, Wertschätzung und die
Bewerbungslage insgesamt zu verbessern und ganz besonders die Position der frauenpolitischen
Sprecher*in zu stärken.

Die einzelnen Änderungsvorschläge begründen sich wie folgt:

1. Die Bezeichnung „Beisitzer*in“, die als nicht wertschätzend empfunden wird, entfällt. Dazu schlagen
wir, ähnlich wie im Bundesvorstand, die Bezeichnung stellvertretende*r Vorsitzende*r anstelle von
Beisitzer*in vor. Diese Person*en sollen bei einzelnen Terminen die Vorsitzenden vertreten können,
jedoch keine Verpflichtung dazu haben, die Vorsitzendenposition in Gänze zu übernehmen. Wird eine
Vorsitzendenposition vakant, wird diese nachgewählt nicht per se durch stellvertretende Vorsitzende
ersetzt.

2. Der Landesvorstand wird um eine 6. Position erweitert, um den Arbeitsumfang auf mehr Schultern zu
verteilen.

3. Die Position der frauen- und genderpolitischen stellvertretenden Vorsitzende*n soll direkt vom
Landesparteitag gewählt werden und als eine herausgehobene Position im Landesvorstand die
Wichtigkeit frauen- und genderpolitscher Themen für uns als feministische Partei betonen. Diese
Heraushebung hat sich im Bundesvorstand und in anderen Landesvorständen bereits bewährt. Sie
gibt Frauenpolitik nach innen und außen mehr Gewicht.

4. Die Position der GJ-Koordinator*in soll den Austausch mit der Grünen Jugend weiter verbessern. Eine
ständige Präsenz der Person, die auch in der Grünen Jugend aktiv ist, als vollwertiges Mitglied des
Landesvorstands von Bündnis 90/DIE GRÜNEN macht ein Übergehen der Grünen Jugend unmöglich.
Die Besetzung der GJ-Koordinierung erfolgt auf Vorschlag der Grünen Jugend und wird durch den
Landesparteitag gewählt.

Die LAG Frauenpolitik merkt zu dem Satzungsänderungsvorschlag an, dass diese Änderung noch nicht das
Ende der Anstrengungen um die Stärkung der Frauenpolitik im Landesvorstand darstellt. Zur
weitergehenden Stärkung fordert die LAG eine*n Mitarbeiter*in der Landesgeschäftsstelle, die gezielt
frauenpolitische Themen bearbeitet und die frauen- und genderpolitische stellvertretende Vorsitzende*n
durch inhaltliche Zuarbeit in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entlastet.

Mit diesen strukturellen Änderungen sehen wir einen ersten Schritt zum Antrag der LAG Frauenpolitik aus
2017 getan. Dem Antrag ist damit jedoch im gesamten Anliegen der Stärkung der frauenpolitischen
Sprecherin des Vorstandes noch nicht vollständig entsprochen. Weitere Maßnahmen der im Antrag vom
Landesparteitag 2017 geforderten Stärkung der Frauenpolitischen Sprecherin/bzw. künftig
Frauenpolitischen Vorstandssprecherin sind in der noch einzurichtenden Arbeitsgruppe mit Mitwirkung der
LAG Frauenpolitik weiterzuentwickeln und im noch laufenden Strukturveränderungsprozess zu
berücksichtigen.

4. Die Position der GJ-Koordinator*in soll den Austausch mit der

Nicht Thema einer Satzungsänderung, aber trotzdem wichtig für kommende Kandidat*innen, ist es, unsere
Arbeitsweise zu reflektieren und den Gegebenheiten anzupassen. Es wird für mehr Personen attraktiv sein,
sich im Landesvorstand einzubringen, da diese Arbeit nicht nur mit Präsenzterminen in Kiel einhergeht,
sondern auch Möglichkeiten zur Beteiligung über Telefon- und Videokonferenzen und im schriftlichen
Austausch enthält. Außerdem müssen wir unsere Kommunikationswege immer wieder hinterfragen und so
anpassen, dass alle Mitglieder im Landesvorstand gut eingebunden sind.

Darüber hinaus soll künftig die Möglichkeit stärker genutzt werden, Beauftragte für spezielle Themen zu
benennen. Damit könnten sich Mitglieder als Expert*innen und Ansprechpartner*innen für politische
Themen ehrenamtlich engagieren und ihre fachliche und/oder berufliche Kompetenzen in die Parteiarbeit
einbringen. Dies eröffnet Mitgliedern weitere Möglichkeiten des Engagements für die Arbeit des
Landesverbands. Der Landesvorstand soll einen Beauftragtenpool initiieren.

Der Antrag des LaVo wird unterstützt von der Grünen Jugend Schleswig-Holstein und der LAG
Frauenpolitik.

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