LPT 24.03.2019 – Satzungsänderung Landesvorstandsstrukturreform 24. März 2019 Der Landesparteitag möge beschließen, § 10, Abs. 2 der Landessatzung wie folgt zu ändern: § 10 (2) Der Landesvorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern – zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau – der*dem Landesschatzmeister*in – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (frauen- und genderpolitische*n Sprecher*in) – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (auf Vorschlag der Grünen Jugend, GJ10 Koordinator*in) – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind im Binnenverhältnis gleichberechtigt. Die Vorsitzenden des Landesverbandes vertreten den Landesverband nach außen und gegenüber anderen Parteigremien. Aufgrund des Antrages der Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik auf dem Landesparteitag im Oktober 2017 haben wir als Landesvorstand in Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle, ehemaligen Beisitzer*innen, der LAG Frauenpolitik, der Grünen Jugend und in Gesprächen mit anderen Landesverbänden und dem Bundesvorstand den obigen Vorschlag zur Änderung der Struktur des Landesvorstands erarbeitet. Es ging dabei darum, die Position der ehrenamtlichen Beisitzer*innen zu stärken, Wertschätzung und die Bewerbungslage insgesamt zu verbessern und ganz besonders die Position der frauenpolitischen Sprecher*in zu stärken. Die einzelnen Änderungsvorschläge begründen sich wie folgt: 1. Die Bezeichnung „Beisitzer*in“, die als nicht wertschätzend empfunden wird, entfällt. Dazu schlagen wir, ähnlich wie im Bundesvorstand, die Bezeichnung stellvertretende*r Vorsitzende*r anstelle von Beisitzer*in vor. Diese Person*en sollen bei einzelnen Terminen die Vorsitzenden vertreten können, jedoch keine Verpflichtung dazu haben, die Vorsitzendenposition in Gänze zu übernehmen. Wird eine Vorsitzendenposition vakant, wird diese nachgewählt nicht per se durch stellvertretende Vorsitzende ersetzt. 2. Der Landesvorstand wird um eine 6. Position erweitert, um den Arbeitsumfang auf mehr Schultern zu verteilen. 3. Die Position der frauen- und genderpolitischen stellvertretenden Vorsitzende*n soll direkt vom Landesparteitag gewählt werden und als eine herausgehobene Position im Landesvorstand die Wichtigkeit frauen- und genderpolitscher Themen für uns als feministische Partei betonen. Diese Heraushebung hat sich im Bundesvorstand und in anderen Landesvorständen bereits bewährt. Sie gibt Frauenpolitik nach innen und außen mehr Gewicht. 4. Die Position der GJ-Koordinator*in soll den Austausch mit der Grünen Jugend weiter verbessern. Eine ständige Präsenz der Person, die auch in der Grünen Jugend aktiv ist, als vollwertiges Mitglied des Landesvorstands von Bündnis 90/DIE GRÜNEN macht ein Übergehen der Grünen Jugend unmöglich. Die Besetzung der GJ-Koordinierung erfolgt auf Vorschlag der Grünen Jugend und wird durch den Landesparteitag gewählt. Die LAG Frauenpolitik merkt zu dem Satzungsänderungsvorschlag an, dass diese Änderung noch nicht das Ende der Anstrengungen um die Stärkung der Frauenpolitik im Landesvorstand darstellt. Zur weitergehenden Stärkung fordert die LAG eine*n Mitarbeiter*in der Landesgeschäftsstelle, die gezielt frauenpolitische Themen bearbeitet und die frauen- und genderpolitische stellvertretende Vorsitzende*n durch inhaltliche Zuarbeit in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entlastet. Mit diesen strukturellen Änderungen sehen wir einen ersten Schritt zum Antrag der LAG Frauenpolitik aus 2017 getan. Dem Antrag ist damit jedoch im gesamten Anliegen der Stärkung der frauenpolitischen Sprecherin des Vorstandes noch nicht vollständig entsprochen. Weitere Maßnahmen der im Antrag vom Landesparteitag 2017 geforderten Stärkung der Frauenpolitischen Sprecherin/bzw. künftig Frauenpolitischen Vorstandssprecherin sind in der noch einzurichtenden Arbeitsgruppe mit Mitwirkung der LAG Frauenpolitik weiterzuentwickeln und im noch laufenden Strukturveränderungsprozess zu berücksichtigen. 4. Die Position der GJ-Koordinator*in soll den Austausch mit der Nicht Thema einer Satzungsänderung, aber trotzdem wichtig für kommende Kandidat*innen, ist es, unsere Arbeitsweise zu reflektieren und den Gegebenheiten anzupassen. Es wird für mehr Personen attraktiv sein, sich im Landesvorstand einzubringen, da diese Arbeit nicht nur mit Präsenzterminen in Kiel einhergeht, sondern auch Möglichkeiten zur Beteiligung über Telefon- und Videokonferenzen und im schriftlichen Austausch enthält. Außerdem müssen wir unsere Kommunikationswege immer wieder hinterfragen und so anpassen, dass alle Mitglieder im Landesvorstand gut eingebunden sind. Darüber hinaus soll künftig die Möglichkeit stärker genutzt werden, Beauftragte für spezielle Themen zu benennen. Damit könnten sich Mitglieder als Expert*innen und Ansprechpartner*innen für politische Themen ehrenamtlich engagieren und ihre fachliche und/oder berufliche Kompetenzen in die Parteiarbeit einbringen. Dies eröffnet Mitgliedern weitere Möglichkeiten des Engagements für die Arbeit des Landesverbands. Der Landesvorstand soll einen Beauftragtenpool initiieren. Der Antrag des LaVo wird unterstützt von der Grünen Jugend Schleswig-Holstein und der LAG Frauenpolitik.