Satzung

LPT 24.03.19 – Änderung der Beitrags- und Kassenordnung

Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband rückwirkend zum 1.Januar 2019

1. Änderung § 4 Abs.2 Beitrags- und Kassenordnung:

Alt:

„Für jedes Mitglied führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den Bundesverband und den Landesverband ab. Der Beitragsanteil für den Landesverband hat die gleiche Höhe und Fälligkeit wie der für den Bundesverband. Er wird aber nur für die Mitglieder, die 25 Jahre und älter sind, unmittelbar von den Kreisverbänden erhoben. Das, was sich für den Landesverband durch die Mitglieder unter 25 an Beitrags anteilen ergibt, erhält er per Umlage nach dem Verteilungsschlüssel für die staatliche Grundfinanzierung.“

Neu:

„Für jedes Mitglied führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den Bundesverband und den Landesverband ab. Der Beitragsanteil für den Landesverband hat die gleiche Fälligkeit wie der für den Bundesverband und beläuft sich auf die Hälfte davon.“

2. Änderung § 7 Beitrags- und Kassenordnung:

Alt:

„Die staatliche Grundfinanzierung, die der Landesverband sowohl vom Bund als auch vom Land erhält, wird zur Hälfte an die Kreisverbände verteilt. Dafür findet der folgende Verteilungsschlüssel Anwendung, nach dem die Verteilung für jeweils ein Kalenderjahr berechnet wird:

– 35 % werden als Sockelbetrag gleichmäßig an alle Kreisverbände verteilt.

– 15 % werden nach der Höhe der von den Kreisverbänden eingeworbenen Zuwendungen (Beiträge, Geld- und Verzichtsspenden) verteilt. Die Zahlengrundlage ist der im Vorjahr erschienene Rechenschaftsbericht für das wiederum davor liegende Jahr.

– 15 % werden nach den WählerInnenstimmen jeweils zu einem Drittel der jeweils letzten Landtags-, Bundestags- und Europawahl verteilt.

– 15 % werden nach der Fläche (Quadratkilometer) verteilt.

– 20 % werden nach der Mitgliederzahl zum 1. Januar des Jahres verteilt, für das die Verteilung berechnet wird. Den Kreisverbänden werden ihre Anteile aus der Grundfinanzierung auf ihrem jeweiligen Verrechnungskonto beim Landesverband gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt zu dem Tag, an dem die Ratenzahlungen aus der staatlichen Parteien finanzierung beim Landesverband eingegangen sind.“

Neu:

„Von der staatlichen Grundfinanzierung, die der Landesverband sowohl vom Bund als auch vom Land erhält, werden 36,5 % an die Kreisverbände verteilt. Dafür findet der folgende Verteilungsschlüssel Anwendung, nach dem die Verteilung für jeweils ein Quartal berechnet wird:

– 30,0 % werden als Sockelbetrag gleichmäßig an alle Kreisverbände verteilt.

– 12,5 % werden nach der Fläche (Quadratkilometer) verteilt.

– 7,5 % werden als Peripherie-Ausgleich an Kreisverbände abseits der Kiel-Region und des Hamburger Umlandes nach jeweils mehrheitlichem Beschluss des Landesfinanzrats verteilt.

– 15,0 % werden nach der Höhe der von den Kreisverbänden eingeworbenen Zuwendungen (Beiträge, Geld- und Verzichtsspenden) verteilt. Die Zahlengrundlage ist der im Vorjahr erschienene Rechenschaftsbericht für das wiederum davor liegende Jahr.

– 22,5 % werden nach den WählerInnenstimmen jeweils zu einem Drittel der jeweils letzten Landtags-, Bundestags- und Europawahl verteilt. Ein neues Wahlergebnis wird erstmals im folgenden Quartal berücksichtigt.

– 12,5 % werden nach der Mitgliederzahl zum 1. Januar des Jahres verteilt, für das die Verteilung berechnet wird. Den Kreisverbänden werden ihre Anteile aus der Grundfinanzierung auf ihrem jeweiligen Verrechnungskonto beim Landesverband gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt zu dem Tag, an dem die Ratenzahlungen aus der staatlichen Parteien finanzierung beim Landesverband eingegangen sind.“

 

Begründung

Erläuterung zu 1.:

Nach der bisherigen Regelung würden die Kreisverbände in 2019 monatlich jeweils 3,07 € pro Mitglied anden Bundesverband und noch einmal 3,07 € pro Mitglied, das 25 Jahre oder älter ist, an den Landesverband abführen. Mit der neuen Regelung werden monatlich einmal 4,60 € pro Mitglied fällig, was als ein Beitragsanteil berechnet und eingebucht werden kann; denn bei der Berechnung der Beitragsanteile muss nur noch von der Zahl aller Mitglieder ausgegangen werden. Eine Ermittlung der Zahl von den U25-Mitgliedern und deren Abzug von der Gesamtmitgliederzahl ist nicht mehr erforderlich. Weil pro Quartal nur noch ein statt zwei Beitragsanteile eingebucht werden müssen, sind das bei jedem Kreisverband 4 Buchungen pro Jahr weniger. In der Buchhaltung des Landesverbandes sind es alljährlich 60 Buchungen weniger.

Erläuterungen zu 2.:

Die 36,5 % werden so berechnet, dass die Vereinfachung der Finanzbeziehungen aufkommensneutral erfolgt. Genauer gesagt verlieren oder gewinnen sowohl der Landesverband als auch die 15 Kreisverbändein deren Gesamtheit nicht. Bei der Berechnung der 36,5 % wird auch berücksichtigt, dass der Landesverband die Kreisverbände nicht mehr an den Umlagen für die Wirtschaftsprüfung beteiligt und dass die Kreisverbände keine Beitragsanteile mehr für Doppelmitgliedschaften bei der Grünen Jugend zahlen. Das übernimmt der Landesverband, aber dafür muss er entlastet werden, indem er weniger von der staatlichen Grundfinanzierung an die Kreisverbände abführt. Die Höhe des neuen Abführungssatzes 36,5 % wurde berechnet, nachdem die Abschlagszahlungen der staatlichen Grundfinanzierung für 2019 festgesetzt worden ist sowie in der Sitzung des Landesfinanzrats am 1.März besprochen und als Empfehlung für den Landesparteitag so beschlossen.

Der Verteilungsschlüssel wird auf Empfehlung des Landesfinanzrats geringfügig geändert, wobei die Aufteilung je zur Hälfte nach Struktur- und Erfolgskomponenten erhalten bleibt. Nur innerhalb dieser Blöcke wird ein wenig nachjustiert:

Es wird berücksichtigt, dass strukturelle Nachteile nicht nur aufgrund einer geringen Größe (Sockelkomponente) und einer weiten Verteiltheit der Mitglieder (Flächenkomponente), sondern auch durch eine relativ große Entferntheit zu Hamburg und Kiel entstehen. Deshalb wird ein Peripherie-Ausgleich eingeführt. Als Peripherie anzusehen sind alle Kreisverbände, deren Gebiet nicht an Kiel, Neumünster oder Hamburg angrenzt, wobei sich Kiel und Neumünster selber natürlich auch nicht in einer peripheren Lage befinden. Das ergibt 7 als peripher bezeichnete Kreisverbände, die alle zu gleichen Teilen etwas von der Peripherie-Finanzierung abbekommen können. Es soll aber der mehrheitlichen Entscheidung des Landesfinanzrats überlassen werden, einige der peripheren Kreisverbände als besonders peripher zu definieren und bei der Verteilung zu bevorzugen.

Bei den Erfolgskomponenten wird berücksichtigt, dass durch die Senkung der Beitragsanteile künftig weniger Geld, das nach der Mitgliederzahl berechnetet wird, von den Kreisverbänden zum Landesverband geht. Also kann auch weniger nach der Mitgliederzahl berechnetes Geld zurückgehen. Dafür wird anteilig mehr nach den Wahlergebnissen ausgekehrt, weil ein guter Wahlkampf etwas kostet und dafür eine Art Wahlkampfkostenrückerstattung angemessen ist. Außerdem sollen veränderte Wahlergebnisse sich künftig schon im folgenden Quartal und nicht erst im folgenden Jahr bemerkbar machen.

Im Ergebnis führt diese Vereinfachung zu einer Verminderung der Buchungsvorgänge beim Landesverband um 90 pro Jahr sowie spiegelbildlich um 6 bei jedem der 15 Kreisverbände. Es gibt auch leichte Verschiebungen der Finanzflüsse, und zwar zugunsten der Kreisverbände in der Peripherie und zugunsten denjenigen, die viele Mitglieder zu betreuen haben. Aber auch diejenigen Kreisverbände, die relativ nachder neuen Finanzverteilung ein wenig schlechter als nach der alten gestellt werden, haben absolut in Euros gerechnet mehr als bisher zur Verfügung, weil die Mitgliederzahl in allen Kreisverbänden gestiegen ist und weil sich die staatliche Grundfinanzierung erhöht hat.Eine weitere Änderung betrifft lediglich die Reihenfolge, in der die Verteilungskomponenten aufgelistet werden: zuerst die Strukturkomponenten und dann die Erfolgskomponenten und nicht durcheinander.

 

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