Der Landesparteitag möge beschließen:
Es wird eine Arbeitsgruppe „Satzungsreform“ eingerichtet, die befristet bis zum
nächsten Landesparteitag Beschlussvorschläge zur Behebung der Defizite und
Widersprüche in den aktuellen Satzungen und Ordnungen des Landesverbands macht,
sowie eine kohärente Gremienstruktur vorschlägt. In Zusammenarbeit mit dem
Landesvorstand sollen insbesondere folgende Punkte behandelt werden:
1. Überarbeitung der Beitrags- und Kassenordnung sowie der
Landesschiedsordnung in ihrer Struktur und Formulierung,
2. Prüfung und Behebung von Widersprüchen zwischen Satzung und
Geschäftsordnungen,
3. Mindestzahl an Unterstützer*innen für Anträge und Änderungsantragsfrist
für (Programm-)Parteitage,
4. Kompetenzverteilung zwischen Kleinem Parteitag und Parteirat,
5. Überprüfung des Berechnungsmodells zur Ermittlung der Delegiertenzahlen,
so dass sich eine stärkere Verhältnismäßigkeit zwischen den
Mitgliederzahlen der Kreisverbände und deren Delegiertenzahl ergibt.
Hierzu soll der Parteirat dem Landesvorstand fünf kompetente Personen
vorschlagen.
Die Satzungen und Ordnungen des Landesverbands wurden im Laufe der Zeit unterschiedlich gepflegt
bzw. weiterentwickelt. Dadurch unterscheiden sie sich sowohl in ihrer Struktur als auch Aktualität stark.
Dies führt zu teils unklaren Kompetenzen und Rahmenbedingungen für die Gremienarbeit sowie zu
Inkohärenzen und damit zu Unsicherheit in der Parteiarbeit.
Um Konfliktfällen vorzubeugen und klare, verständliche, transparente Regeln für alle zu schaffen, soll eine
Arbeitsgruppe mit klar definierten Aufgaben und Zeithorizont ein Regelwerk „aus einem Guss“
erarbeiten.
Neben dieser Überarbeitung wirft auch die Kompetenzverteilung zwischen seit langem nicht mehr
stattfindenden Kleinem Parteitag und Parteirat Fragen auf. Um eine zwischen den Landesparteitagen
funktionierende Gremienstruktur zu haben, soll auch diese Frage geklärt werden.
Mit dem großen Mitgliederzuwachs der letzten Monate stellt sich auch die Frage nach der Zahl der
Delegierten auf Landesparteitagen um die Mitgliedschaft gerecht angemessen zu repräsentieren. Hierzu
soll die Höhe der Delegiertenzahl sowie die Formel des Delegiertenschlüssels diskutiert werden.
Da „Basis ist Boss*in“ auch für die formalen und rechtlichen Grundlagen der Parteiarbeit gelten soll, wollen
wir Wissen bündeln und dazu interessierte und kompetente Mitglieder für diese Aufgabe beteiligen.
Neuste Artikel
Neuer Landesvorstand der Nord-Grünen am Start
Der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein hat am Wochenende einen neuen Landesvorstand gewäht. Nach fünf Jahren traten die bisherigen Landesvorsitzenden Ann-Kathrin Tranziska und Steffen Regis nicht erneut als Führungsduo an. Die neuen Vorsitzenden sind Gazi Freitag und Anke Erdmann, beide aus dem Kreisverband Kiel. Gazi Freitag war bislang Kreisgeschäftsführer in Kiel und setzt sich…
LPT 09/2022: Sozial- und klimagerechte Politik – gerade in schweren Zeiten!
Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein verurteilen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine scharf. Unsere Solidarität gehört den Opfern des Krieges. Der Krieg verursacht unermessliches Leid und muss dringend beendet werden. Putin darf den Krieg nicht gewinnen. Wir unterstützen den klaren Kurs unserer Bundesaußenministerin. Auch in Schleswig-Holstein sind die Folgen des Krieges unübersehbar. Viele Menschen fliehen aus…
LPT 09/2022: Sondervermögen für Klimaschutz und Klimasicherheit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein stellen sich hinter die Forderung von Fridays for Future, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Klimaschutz und Klimasicherheit zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Ähnliche Artikel
Satzung
LPT 24.03.2019 – Stellvertretungsregelung der Diätenkommission
Der Landesparteitrag beschließt die Änderung der Sonderbeitragssatzung und fasst von § 3 wie folgt neu: § 3 Diätenkommission Der Parteitag (oder vertretend auch der Kleine Parteitag) wählt eine Diätenkommission, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Kommission besteht aus einem Mitglied der Landtagsfraktion, einem Mitglied des Landesfinanzrates und – für den Landesvorstand…
Satzung
LPT 24.03.2019 – Satzungsänderung Landesvorstandsstrukturreform
Der Landesparteitag möge beschließen, § 10, Abs. 2 der Landessatzung wie folgt zu ändern: § 10 (2) Der Landesvorstand besteht aus bis zu 6 Mitgliedern – zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau – der*dem Landesschatzmeister*in – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (frauen- und genderpolitische*n Sprecher*in) – einer*m stellvertretenden Vorsitzenden (auf Vorschlag der Grünen Jugend, GJ10 Koordinator*in)…
Satzung
LPT 24.03.19 – Änderung der Beitrags- und Kassenordnung
Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband rückwirkend zum 1.Januar 2019 1. Änderung § 4 Abs.2 Beitrags- und Kassenordnung: Alt: „Für jedes Mitglied führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den Bundesverband und den Landesverband ab. Der Beitragsanteil für den Landesverband hat die gleiche Höhe und Fälligkeit wie der für den Bundesverband. Er wird aber…