Unterstütze uns für die Kommunalwahl

Du wolltest uns schon immer unterstützen, aber wusstest bisher nicht, wie? Dann hast du hiermit die Chance, unseren Wahlkampf für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 aktiv mitzugestalten. Sorge dafür, dass wir GRÜNE überall sichtbar sind: Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit, sonntags beim Brötchenholen, in der Stadt, auf dem Land – begrüne mit uns Schleswig-Holstein durch deine Spende für ein Großflächenplakat!

Stationäre Großfläche buchen

In unserem Onlinetool kannst du ein Plakatmotiv auswählen, das dann an deinem Lieblingsstandort platziert wird. Die verfügbaren Standorte kannst du dir bequem auf der Karte anzeigen lassen. Der Buchungsvorgang ist unkompliziert in wenigen Minuten abgeschlossen und der Preis einer Großfläche beginnt schon ab 90 Euro für 10 Tage.

Buchungstool für deine Plakatspende oder deinen Spot

Plakatbuchungen von Grünen Gliederungen müssen über das hierfür vorgesehene Tool für Gliederungen erfolgen. Hierüber müssen auch alle Buchungen für individualisierte Großflächen-Plakate erfolgen.

Mit dem Abschluss der Bestellung willigst Du als Spender*in ein, dass der Rechnungsbetrag von Deinem Konto in Form einer Spende eingezogen wird. Darüber erhältst Du im ersten Quartal des nächsten Jahres eine Spendenquittung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Das Portal wird von unserem Partner 1-2-3-Plakat.de betrieben. Solltest du Fragen oder technische Schwierigkeiten haben, so kannst du dich per Mail an info@123plakat.de wenden.

Übrigens: Plakatspenden von Privatpersonen sind steuerlich absetzbar. Eine Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was über diese Beträge hinaus gespendet wird, hängt die Steuererleichterung vom individuellen Steuersatz ab. Es wird also das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast gemindert. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.

Vielen Dank für deine Unterstützung! Gemeinsam machen wir Schleswig-Holstein klimaneutral, gerecht und zukunftsfest.