Ohne unsere Kommunalpolitiker*innen läuft gar nichts: Sie gestalten Tag für Tag grüne Politik vor Ort – GRÜNE kommunale Mandatsträger*innen mit über 900 Mandaten landesweit. Sie beraten darüber, wie wir beim Klimaschutz vorankommen können, die Verkehrswende einleiten, Schulen sanieren und Kitas bauen. Kurz: Wie wir Heute schon das Morgen gestalten. Seit der Kommunalwahl 2018, bei der wir ein landesweites Ergebnis von 16,5% eingefahren haben, geben GRÜNE vielerorts den Ton mit an.
Kommunalpolitik lebt von Menschen, die sich einbringen, die Lust haben auf Veränderung und die bereit sind Verantwortung zu übernehmen – das kannst du auch. Die gute Nachricht: Die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ist am 14. Mai 2023!
Wie? Das erfährst du in unserem FAQ:
Was macht man in der Kommunalpolitik?
In der Kommunalpolitik gestaltest du dein direktes Lebensumfeld mit. Das ist deshalb wichtig, weil sich unsere Zukunft auch hier vor Ort entscheidet. Hier erleben und schützen wir unsere Umwelt und Natur. Hier schützen wir das Klima. Hier leben wir sozialen Zusammenhalt und engagieren uns für unsere Demokratie. Uns GRÜNE leitet in der Kommunalpolitik einer unserer Gründungsgedanken: „Global denken, lokal handeln“. Denn vor Ort entscheidet sich ganz konkret, ob das Schwimmbad erhalten bleibt, die neue Kita gebaut wird oder Radwege erneuert werden. Ob Kinder und Jugendliche beteiligt werden, wir Orte des Zusammenkommens schaffen und unsere Stadtkerne belebt bleiben.
Wie kannst du kandidieren?
Wenn du dich gemeinsam mit uns für die Ziele der GRÜNEN einsetzen möchtest, kannst du gerne eine*n grüne*n Ansprechpartner*in vor Ort ansprechen. Die Parteien reichen ihre Wahlvorschläge über ihre Kreis- und Ortsverbände bei der Kommune ein. Wenn es in deiner Gemeinde einen grünen Ortsverband gibt, wird dieser einige Zeit vor dem Einreichungstermin zu einer Wahlversammlung einladen. Diese stimmt dann in einem demokratischen Verfahren über die Kandidat*innen-Liste der GRÜNEN, sowie ggf. die Besetzung von Wahlkreisen, ab. Gibt es keinen grünen Ortsverband, erfolgt die Listenaufstellung durch den zuständigen Kreisverband, also die Parteigliederung auf Ebene deines Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, in der du wohnst.
Formale Voraussetzungen dafür sind, dass du am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hast, seit mindestens drei Monaten einen (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt/Landkreis hast, für deren Gemeinde- oder Kreisvertretung du kandidieren möchtest und deutsche oder EU-Bürger*in bist.
Wo kann ich kandidieren?
Du kannst auf Ortsebene für den Gemeinde- oder Stadtrat kandidieren. Auf Ebene deines Landkreises kannst du zudem für den Kreistag kandidieren. In der Regel kandidierst du gemeinsam mit den anderen grünen Kandidat*innen auf einer Wahlliste der Partei. Darüber hinaus werden von den Parteien für jeden Wahlkreis Direktkandidat*innen aufgestellt. Du kannst zeitgleich auf der Liste als auch zusätzlich als Direktkandidat*in kandidieren.
Wie kann ich als Rats-/Kreistagsmitglied Entscheidungen beeinflussen?
Als gewähltes Mitglied hast du das Recht, Anfragen oder auch Anträge zur Initiierung neuer Maßnahmen, Einrichtungen und Investitionen zu stellen. Außerdem ist die Verwaltung zur Auskunft verpflichtet. Diese Rechte bieten dir enorme Einflussmöglichkeiten. Weitere Möglichkeiten Entscheidungen zu beeinflussen gibt dir beispielsweise das Recht, dich an Entscheidungen über die Ausgaben der Kommune zu beteiligen oder in strittigen Fragen Akteneinsicht zu beantragen.
Wie viel Zeit nimmt ein Mandat in Anspruch und ist es mit Arbeit oder Studium vereinbar?
Der Zeitaufwand für ein Kommunalmandat hängt von mehreren Faktoren ab: Gemeindegröße, Größe des Rates/Kreistags, Anzahl und Zuständigkeiten der Ausschüsse usw. Je nach Tagesordnung variiert die Dauer der Sitzungen. Die Ausschüsse tagen meist vorbereitend zu den Sitzungen. Der Zeiteinsatz hängt also auch davon ab, in wie vielen Ausschüssen du einen Sitz inne hast. Hinzu kommen regelmäßig stattfindende Fraktionssitzungen – und im Falle einer Koalition auch Gruppensitzungen – zur Vorbereitung und Abstimmung. Klar ist: Je mehr Kolleg*innen du hast, umso leichter lässt sich die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen!
Gibt es dafür eine finanzielle Entschädigung?
Ja, als Mandatsträger*in bekommst du je nach Region entweder eine monatliche Aufwandsentschädigung und/oder Sitzungsgelder pro Gremiensitzung. Die Höhe variiert dabei je nach Größe der Gemeinde/Stadt bzw. des Kreises. Bestimmte Funktionen, z. B. für den Fraktionsvorsitz und die Stellvertretung, Vorsitzende der Gemeindevertretungen und deren Stellvertretungen, oder ehrenamtliche Bürgermeister*innen erhalten höhere Beträge.
Gibt es auch andere Möglichkeiten, kommunalpolitisch aktiv zu werden?
Wie sieht die Arbeit in Ausschüssen aus?
Jeder Gemeinde- oder Stadtrat bzw. Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Ausschüsse einrichten, welchen bestimmte fachliche Zuständigkeiten zugewiesen werden. In Schleswig-Holstein muss in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden – meist gibt es deutlich mehr Ausschüsse. Viele Räte haben etwa einen Bau- und Planungsausschuss sowie einen Umwelt-, Sozial- und Verkehrsausschuss. Über Anzahl, Zuständigkeiten und Größe der Ausschüsse entscheiden die Räte selbst. Die Fraktionen und Gruppen des Rates entsenden je nach Zahl ihrer Sitze Vertreter*innen in die Ausschüsse. Die Fraktionen können in vielen Fällen neben den gewählten Mitgliedern auch andere Bürger*innen bestimmen, die als Ausschussmitglieder gewählt werden können, um dort für ihre Positionen einzutreten – näheres regelt die jeweilige Hauptsatzung. Zudem gibt es in Schleswig-Holstein noch einige ehrenamtlich verwaltete Gemeinden, in denen die Hauptamtlichkeit ein anderes Amt bzw. eine andere Stadt ausführt.
Wie arbeitet eine Fraktion zusammen?
Wer in den Rat gewählt wird, kann sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer Fraktion (Ratsmitglieder einer Partei) oder einer Gruppe (Mitglieder unterschiedlicher Parteien/Wahlvorschlagslisten) zusammenschließen. Wenn Du mit anderen eine Grüne Liste gebildet hast, dann passiert das eigentlich automatisch. Fraktionen oder Gruppen zu bilden, hat mehrere Vorteile: Fraktionen und Gruppen haben besondere Rechte und erhalten in einigen Gemeinden (zumeist in Abhängigkeit der Gemeindegröße) gesonderte Zuwendungen, z.B. Mittel für ihre Geschäftsführung, Räume etc. Sie haben in der Regel außerdem einen Anspruch darauf, in den Ausschüssen vertreten zu sein. Gemeinhin teilen sich die Mitglieder einer Gruppe/Fraktion die Arbeit fachpolitisch auf. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie ihre politischen Positionierungen gemeinsam in ihren Sitzungen vorbereiten. Das ist gerade für die Bereiche wichtig, in denen neue Mitglieder noch nicht so zuhause sind. Gerade wird diskutiert, ob zwei oder drei Personen für eine Fraktion nötig sind.
Damit Du Deiner kommunalpolitischen Tätigkeit nachkommen kannst, ist dein*e Arbeitgeber*in verpflichtet, Dich während Sitzungen und anderer Termine im Rahmen deines Mandats freizustellen. Bei bestehenden Gleitzeitregelungen kann der*die Arbeitgeber*in ein Nacharbeiten verlangen.
Was sind Mandatsträger*innenbeiträge?
Als Mandatsträger*innenbeiträge, oder Sonderbeiträge, bezeichnet man regelmäßige Zahlungen, die ein*e Mandatsträger*in über seinen*ihren Mitgliedsbeitrag hinaus an die Partei leistet. Diese Beiträge sind unverzichtbar für uns als Partei. Da ein Teil der Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung der Strukturen der verschiedenen Parteiebenen (vom Bundesverband über Landes- und Kreisverbände, bis zum Ortsverband) benötigt werden, sind die Mandatsbeiträge oft eine der größten Einnahmequelle für die politische Arbeit der Orts- und Kreisverbände und so besonders auch besonders zur Finanzierung von Wahlkämpfen nötig. Bei den Grünen werden im Unterschied zur Praxis anderer Parteien, die Wahlkampfkosten von der Partei, nicht von den Kandidat*innen getragen.