LPT 5/2024: Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz 6. Mai 202415. Juli 2024 Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu berücksichtigen: die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binären Menschen im Gleichstellungsgesetz, den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung […], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden. Es soll geprüft werden inwiefern eine ‚Muss‘- Regelung oder die ‚Soll‘-Regelung inklusive ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des § 15 I sicherstellen kann, eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen, eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt. Schaffung einer Strategie bzw. langfristig auch Regelung für die Erhöhung des Frauenanteils in der operativen Führung von öffentlichen / kommunalen Unternehmen und Gesellschaften.