LPT 5/2024: Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer 6. Mai 202415. Juli 2024 Obwohl in Deutschland das private Vermögen stetig ansteigt, ist das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer verhältnismäßig gering. Von dem jährlich übertragenen Vermögen im Wert von etwa 250-400 Mrd. EUR betrug das Steueraufkommen bis 2020 ca. 4-8 Mrd. EUR pro Jahr, im Jahr 2021 ca. 11 Mrd. EUR. Dies entspricht einer effektiven Besteuerungsquote von ca. 1-4,4 %. Gleichzeitig geht die Vermögensschere seit den 1970er Jahren immer weiter auf, sodass Deutschland heute mit die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweist. Soziologen wie Thomas Piketty qualifizieren Deutschland das zweite Mal als „Erbengesellschaft“ (das erste Mal war das vor dem Ersten Weltkrieg der Fall), in der Erbe aktuell 51% des Anteils am privaten Gesamtvermögen ausmacht (1975: 22%). Ziel der grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist, Gerechtigkeitslücken im vorhandenen System zu schließen. Hierbei soll insbesondere die Besteuerung großer Vermögen im Fokus liegen, sodass die Erbschaft- und Schenkungsteuer zukünftig in relevantem Maße zur Staatsfinanzierung beiträgt. Wir fordern eine ernst zu nehmende Erbschaftsteuerreform anzustoßen. Die vielen Ausnahmen und teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden Verschonungsregelungen sollten abgeschafft werden (mit Ausnahme des Schutzes von Familienheimen und der weiteren in § 13 ErbStG genannten Fälle, wie z.B. Zuwendungen für die Ausbildung). Die Besteuerung darf real nicht wie heute regressiv sein. Das heißt wer mehr erbt, sollte prozentual nicht weniger zahlen, als der*diejenige, der*die weniger erbt. Wir prüfen derzeit beispielsweise den Vorschlag eines einheitlichen Steuersatzes von 25% oberhalb des Freibetrags. Hierdurch käme es zu einer indirekten Progression, d.h. je weniger der Freibetrag überschritten wird, desto weniger Steuern fallen auch an. Wer weniger erbt, soll – wie heute schon durch Freibeträge häufig der Fall – keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Hier prüfen wir die Ersetzung der vielen unterschiedlichen Freibeträge durch einen einheitlichen erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag von mind. 1 Mio. EUR. Die Herausforderungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen sind uns sehr bewusst. Wir wollen Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch kurzfristige Liquiditätsengpässe wegen zu leistender Erbschaftssteuerzahlungen gefährden. Daher schlagen wir großzügige Stundungsregelungen von z.B. 15 Jahren vor. Unser Fokus ist die Besteuerung großer Erbschaften: Wir ermöglichen jeder Person, im Laufe des Lebens einen erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag von mind. 1 Mio. EUR steuerfrei zu erben oder geschenkt zu bekommen, egal in welcher Form (Immobilien, Geld, Unternehmensanteile etc.). Die Erbschaftsteuer soll so nur die größten Erbschaften treffen. Wir gehen von max. 3% der Bürger*innen, ausschließlich Millionener*innen, aus, die nach der Reform betroffen sein werden. Jede Person kann den gleichen Betrag steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen und Zeitpunkt des Erbes oder der Schenkung. Das Erbe des Familienheims, Zahlungen für Unterhalt und Ausbildung etc. bleiben steuerfrei (s. § 13 ErbStG). Wir schützen Arbeitsplätze und Unternehmen: Wir sichern den Fortbestand von Unternehmen, indem wir die Stundung der Steuer für illiquide Vermögensgegenstände (z.B. Betriebsvermögen und Immobilien) z.B. über 15 Jahre ermöglichen. So können jährlich niedrige Beträge gezahlt werden, die im Regelfall aus Unternehmensgewinnen gedeckt werden. Arbeitsplätze werden nicht gefährdet. Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein unterstützt die Forderung, einen substantiellen Reformvorschlag zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform in das Bundestagswahlprogramm 2025 aufzunehmen, der auf dem Beschluss der BAG Wirtschaft & Finanzen basiert.