LPT 5/2024: Keine Einschränkungen des Streikrechts 6. Mai 202416. Juli 2024 Ob an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Unikliniken oder in Supermärkten, an vielen Stellen ging in den letzten Wochen nichts mehr. Betriebe wurden bestreikt, was teilweise zu erheblichen Einschränkungen führte. So verständlich manch Ärger darüber war, so berechtigt waren und sind die Lohnforderungen der Arbeitnehmer*innen nach den massiven Reallohnverlusten infolge der Inflation. Die Tarifeinigung zwischen Deutscher Bahn und Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hat nach der wochenlangen Auseinandersetzung zu großem Aufatmen geführt. Gleichzeitig wurden jedoch auch Forderungen nach Einschränkungen des Streikrechts laut. Wir GRÜNE betonen die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie zwischen Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften als Wesenskern der sozialen Marktwirtschaft. Wir erteilen Forderungen nach einer Einschränkung des Streikrechts eine klare Absage. Die Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen ist bei den Gerichten in guten Händen.