B’90/Die Grünen Schleswig-Holstein erkennen an, dass die beschleunigte Planung gerade auch von Verkehrsinfrastrukturprojekten zur Erreichung der Sektorenziele im Verkehr einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Unser Ziel ist es, dass die Mobilität im Land auch ohne eigenes Auto sichergestellt werden kann.
Beschleunigung heißt gleichzeitig die Bevorzugung von Projekten, aber nicht alles kann gleichzeitig bevorzugt werden. Eine Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich muss primär für Schieneninfrastruktur gelten, die wir dringend für die Verlagerung von Verkehren brauchen.. Dazu gehören neue Schienenwege, die Reaktivierung und Ausbau bestehender Schienenwege und der Bau von Güterumschlagsterminals sowie Gleisanschlüsse von Gewerbegebieten. Daneben sollen kritische Brückenbauwerke beschleunigt saniert oder ersetzt werden können.
Bei Straßen priorisieren wir die Sanierung vor dem Aus- und insbesondere dem Neubau. Der Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen im Land, verstärkt die Nutzung von PKW, erhöht die Verkehrsmenge und arbeitet so gegen die Klima- und Artenschutzziele an und muss deshalb die Ausnahme bleiben. Der jetzige Bundesverkehrswegeplan ist veraltet und ohne Rücksicht auf Belange des Klima- und Artenschutzes entstanden. Er muss deswegen umfassend überarbeitet werden und soll Schienen- und Wasserstraßenprojekte priorisieren.
Zusätzlich setzen sich B90/die Grünen Schleswig-Holstein im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans für einen umfassenden Klimacheck bei Straßenneubauprojekten ein. Dieser soll die folgenden Kriterien zur Grundlage nehmen.
- Insgesamt dürfen die CO2 Emissionen im Verkehrssektor durch ein Projekt nicht steigen
- in Betrachtung des Gesamtnetzes soll es durch ein Projekt keine Erhöhung der Verkehrsleistung des PKW Verkehrs geben
- Negative Auswirkungen auf die Umwelt, Natur und Anwohner*innen, sowie Lärm- und Schadstoffemissionen sollen vermieden bzw kompensiert werden, jedenfalls sind sie auf das absolut Minimum zu begrenzen
Bei Maßnahmen mit Ziel der Verkehrsberuhigung anderer Straßen ist eine entsprechende Umgestaltung der zu umfahrenden Straße vorzusehen, sodass dem Zweck auch Rechnung getragen werden kann. Das kann eine Neuaufteilung des Straßenraums, eine Umwidmung oder ein Rückbau sein.
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Projekte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sind nicht mehr weiterzuverfolgen oder entsprechend umzuplanen.
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