Das Schulgesetz in Schleswig-Holstein räumt der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen einen hohen Stellenwert ein. Bei der Benennung der pädagogischen Ziele im § 4 (13) SchulG heißt es:
„Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.“
Dieses Ziel wird im § 5 (2) SchulG allerdings durch den sogenannten „Ressourcenvorbehalt“ eingeschränkt:
„Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht (gemeinsamer Unterricht).“
Der Landesparteitag hat beschlossen, dass
- Bündnis 90 / Die Grünen die Streichung des Ressourcenvorbehaltes zur Weiterentwicklung der schulischen Inklusion als Ziel festlegen.
- das Ziel der Streichung dieser Gesetzesstelle unter den Leitideen „Inklusion“ und „Bildungsgerechtigkeit“ an geeigneter Stelle in das zukünftige Wahlprogramm aufgenommen wird.
- in Kooperation verschiedener Landesarbeitsgemeinschaften die Standards beschrieben werden, die einen allgemeingültigen organisatorischen, sächlichen und personellen Rahmen als garantiertes Angebot definieren. Diese Arbeit sollte auch einbeziehen, welche Wege der Sicherstellung von erforderlichen Hilfsmitteln dienen können, über die in unterschiedlichen Zuständigkeiten (Krankenkassen, besondere Hilfen nach SGB) entschieden wird. Die LAG Bildung erhält den Auftrag, diese Kooperation zu organisieren.
- in Kooperation verschiedener Landesarbeitsgemeinschaften erarbeitet wird, wie die kommunalen Schulträger durch Förderung mit Landesmitteln bei der Schaffung baulicher, organisatorischer und sächlicher Voraussetzungen für Inklusionsmaßnahmen unterstützt werden können. Die LAG Bildung erhält den Auftrag, diese Kooperation zu organisieren.
- sich Bündnis 90 / Die Grünen für die weitere Verbesserung der personellen Ausstattung einsetzen, die für eine inklusive Förderung erforderlich ist: Dazu sind als politische Ziele zusätzliche Einstellungen von Personal, zielgerichtete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie rechtskreisübergreifende Kooperationen auszuweisen.
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