Für eine gerechte digitale und moderne Schule

Vielfalt vor Ort erhalten und Standards für eine gerechte Digitalisierung der Bildung schaffen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich für Chancengerechtigkeit bei der Digitalisierung der Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen für alle ein. Dazu ist es notwendig, dass bei der schulischen Bildung und der Ausbildung von Lehrkräften Maßnahmen ergriffen werden, die entstehende Ungerechtigkeiten beseitigen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher folgende Maßnahmen, um die Förderung insbesondere benachteiligter Schüler*innen, die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonal und die IT-Infrastruktur weiterzuentwickeln:

Digitale Bildung für alle Schüler*innen:

  • 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten, so dass alle Schüler*innen dieselben Chancen auf digitale Teilhabe haben, ungeachtet des sozioökonomischen Hintergrunds. Dazu sollte das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit den Schulträgern auch langfristige Angebote zur Ausleihe für alle Schüler*innen, die kein eigenes Endgerät besitzen, durch GYOD-Ansätze (Get Your Own Device[1]) schaffen.
  • Gewährleistung eines Internetzugangs während des Distanzunterrichts für benachteiligte Schüler*innen durch Bildungsflatrates (Mobilfunkanschlüsse) mit „Education Pass“. Die bereits erfolgte Anhebung des Hartz-IV-Satzes ist hierbei keine ausreichende Lösung, stattdessen wollen wir erwirken, dass das Bildungsministerium gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden praktikable Lösungen für Familien erarbeiten.
  • Entsprechend der Kompetenzfelder aus der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ werden alle Schüler*innen in die Nutzung der digitalen Endgeräte durch die Lehrkräfte eingewiesen und geschult.

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Lehrkräfteausbildung:

  • Erweiterung verbindlicher und umfassender Lehrinhalte zur Bildung in der digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums, die neben der Medienbildung auch Grundlagen der Informatik, eine kritische Betrachtung von Aspekten der gesellschaftlichen Transformation, Datenschutz-Bestimmungen und Anwendungsbeispiele für den allgemeinen pädagogischen sowie fachdidaktischen Einsatz anbieten.
  • Förderung der Zusammenarbeit vom IQSH und den Universitäten für mehr und zielgerichtetere Fortbildungen, sowie einem besseren Informationsfluss. Insbesondere sollen dadurch auch Fortbildungsangebote unterstützt werden, die mit dem Lehramtsstudium verzahnt sind.

 

Lehrkräfteweiterbildung:

  • Flexible Gestaltung des Zugangs zu Fortbildungsangeboten, indem auch über den Zeitraum der Pandemie hinaus Online-, Mikro- und schulinterne Fortbildungen ermöglicht werden.
  • Langfristige Erhöhung der Poolstunden für Lehrkräfte zur (Weiter-) Entwicklung von medienpädagogischen Konzepten, zur Organisation und Entwicklung interner Fortbildungen, zur Organisation der Strukturen für den Einsatz digitaler Infrastruktur und Endgeräten.

 

Digitale Infrastruktur:

  • Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz
  • Schaffung von Stellen zur technischen IT-Administration an Schulen, die mit Fachkräften und nicht mit Lehrkräften besetzt werden
  • Zügigere Umsetzung des Digitalpaktes I, um das Ziel der flächendeckenden Umsetzung eines Mindeststandards für die Medien- und IT-Ausstattung der Schulen, wie z.B. im Zielbild Schul-IT SH beschrieben, zu erreichen.
  • Zeitnahe Lösung für die Beschaffung der Lehrkräfteendgeräte und für die ausreichende Unterstützung der Kommunen, um den technischen Support für diese zu gewährleisten.

 

Schnellere Digitalisierung auch durch bessere Zusammenarbeit!

Im zurückliegenden Pandemie-Jahr wurde die Schuld für mangelhafte technische Ausstattung, für fehlende oder falsche Lernplattformen und für Konzeptlosigkeit häufig zwischen Bildungsministerium, Kreisen, Kommunen und Schulen hin- und hergeschoben. Doch bei aller auch berechtigter Kritik, hilft ein Verharren in dieser am Ende niemandem. Wir wollen ein besseres Miteinander um gemeinsam schneller voran zu kommen, anstatt mit dem Finger auf andere zu zeigen. Für eine bessere Zusammenarbeit ist es überfällig, das unter Federführung des Bildungsministeriums eine angemessene Beteiligung der verschienden Akteure organisiert wird. Schulträger profitieren von frühzeitiger Weitergabe von Informationen. Das Bildungsministerium profitiert von schnellen Rückmeldungen aus der Praxis. Und von allem profitieren am Ende Lehrkräfte und vor allem Schüler*innen.

 

 

[1] Get Your Own Device bedeutet, dass Schüler*innen die eigenen mobilen Endgeräte nutzen, die nach den Vorgaben der Schule beschafft werden (vgl. MBWK „Empfehlungen für die schulische IT- und Medienausstattung“, S. 37)

 

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