Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit sind wir dazu verpflichtet, Tiere zu achten und ihnen vermeidbare Leiden, in der Haltung und auch bei der Schlachtung, zu ersparen. Dazu sollen Tiere in allen Rechtsbereichen als fühlende Lebewesen anerkannt werden und auf sie dürfen nicht länger die Rechtsvorschriften, die für Sachen gelten, angewandt werden.
Die Abwägung von Wirtschaftsinteressen gegen das Tierwohl darf nicht regelmäßig und zwingend zur Nachrangigkeit der Interessen des Tieres ausfallen. Die Gewährleistung des Tierschutzes soll die Art und Weise der Nutzung bestimmen, und nicht umgekehrt.
„Grüner statt größer werden“ ist unser Leitmotiv für die Tierhaltung der Zukunft. Wir wollen allen Tieren ein würdiges Leben ermöglichen. Mit der Einführung des Verbandsklagerechts, unsere Initiative für ein Verbot der Pelztierzucht, dem Landesprogramm zur Katzenkastration, der Benennung einer Landestierschutzbeauftragten, unseren Initiativen zur Weidehaltung, zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU haben wir in den vergangenen Jahren wichtige Projekte auf den Weg gebracht.
Jedes Tier hat ein Recht auf Leben und Unversehrtheit, so weit nicht ein „ethisch vertretbarer Grund“ dagegen steht. Entsprechend ist in den
Rechtsvorschriften „vernünftiger Grund“ gegen „ethisch vertretbarer Grund“ zu ersetzen.
Insbesondere im Bereich der Heimtierhaltung, der Tierheime und des Vollzugs von Tierschutzkontrollen braucht es weitere Grüne Initiativen. Insbesondere wollen wir eine bessere Ausstattung der Veterinärämter und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Tierschutz.
Auch bedingt durch die Corona-Situation haben sich in den vergangenen Monaten immer mehr Menschen Haustiere zugelegt, die am Ende im Tierheim landen oder nicht tiergerecht gehalten werden.
Der nicht fachgerechten Haltung von Hunden wollen wir durch einen Hundeführerschein vorbeugen. Dem Aussetzen von Katzen und Hunden wollen wir mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen begegnen.
Tierhalter*innen müssen über die für die Haltung ihrer Tiere nötige Sachkunde verfügen. Die Abgabe von Tieren darf nur an Personen erfolgen, die einen derartigen Nachweis vorlegen können.
Zunehmend stellt uns auch der illegale Online-Handel mit Haustieren sowie der illegale Handel mit Wildtieren vor Herausforderungen. Er führt zu prekären und tierschutzwidrig Vermehrungssituationen, dezimiert gefährdete Arten im globalen Süden und bringt die Gefahr der Einschleppung von Zoonosen mit sich.
Wir wollen uns deshalb einsetzen für die Regulierung des Online-Handels mit Haustieren und die Einführung einer Positivliste für den Handel mit Wildtieren bei einem gleichzeitigen Verbot des Handels mit Wildfängen.
Auch die Tierheime im Land leisten wichtige und wertvolle Arbeit, sind aber oftmals überfüllt und haben existentielle Geldsorgen aufgrund nicht auskömmlicher Finanzierungsverträgen mit den Gemeinden. Wir fordern, dass die Fundtierrichtlinie überarbeitet wird und wollen insbesondere erreichen, dass die Städte und Gemeinden den Tierheimen für die Aufbewahrung und Pflege von Fundtieren eine auskommende Erstattung zahlen.
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Beschlossen auf dem digitalen Landesparteitag am 31.10.20
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