PFAS-Verbot in Wasserschutzgebieten ist wichtiger erster Schritt zum Schutz unseres Trinkwassers

Zum geplanten Verbot PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten erklärt Lydia Rudow, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Mit der geplanten Verordnung gehen wir einen wichtigen Schritt zum Schutz unseres Grundwassers und unseres Trinkwassers. PFAS, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab. Gelangen sie einmal in den Boden oder ins Grundwasser, verbleiben sie dort über sehr lange Zeiträume. Gleichzeitig stehen verschiedene PFAS im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und unter anderem hormonelle Veränderungen auszulösen oder sogar krebserregend zu wirken.

Besonders problematisch ist der Einsatz PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten. Dort sind die Böden häufig besonders durchlässig, sodass eingetragene Stoffe vergleichsweise schnell bis ins Grundwasser gelangen können. Für Schleswig-Holstein hat das eine besondere Bedeutung, denn unser Trinkwasser wird zu 100 Prozent aus Grundwasser gewonnen.

Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die vom MEKUN angekündigte Verordnung zum Verbot von PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten, zu der heute die Verbandsanhörung begonnen hat. Dass der Einsatz von 19 PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln sofort verboten werden soll, ist ein großer Erfolg für den Schutz unseres Trinkwassers!

Schleswig-Holstein nimmt mit diesem Schritt eine bundesweite Vorreiterrolle ein! Wir schöpfen damit die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene aus, um den PFAS-Eintrag in die Umwelt zu reduzieren. 

Gleichzeitig ist klar: Dies kann nur ein erster Schritt sein, nun ist der Bund gefragt! Ich fordere die Bundesregierung auf, nach dem Vorbild Dänemarks PFAS-haltige Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln bundesweit zu verbieten.

Sauberes Trinkwasser ist eine unserer wertvollsten Ressourcen – und sein Schutz eine Verantwortung gegenüber heutigen und künftigen Generationen.“

Presseinformation Nr. 011.2026 / 15.06.2026

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