Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung
des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
- die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binären Menschen im
Gleichstellungsgesetz,
- den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung
[…], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden. Es soll geprüft werden
inwiefern eine ‚Muss‘- Regelung oder die ‚Soll‘-Regelung inklusive
ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des § 15 I sicherstellen
kann,
- eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von
Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen,
- eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel
mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.
- Schaffung einer Strategie bzw. langfristig auch Regelung für die Erhöhung
des Frauenanteils in der operativen Führung von öffentlichen / kommunalen
Unternehmen und Gesellschaften.