LPT 5/2024: Reform § 15 Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz

Der Landesparteitag fordert die Grüne Landtagsfraktion auf, bei der Novellierung
des schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes folgende Aspekte zu
berücksichtigen:

  1. die Berücksichtigung von Trans*- Inter*- und Nicht-binären Menschen im
    Gleichstellungsgesetz,
  1. den § 15 I 1 Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern: „Bei Benennung
    […], sollen Frauen hälftig berücksichtigt werden. Es soll geprüft werden
    inwiefern eine ‚Muss‘- Regelung oder die ‚Soll‘-Regelung inklusive
    ergänzender Sanktionsmöglichkeiten die Einhaltung des § 15 I sicherstellen
    kann,
  1. eine Regelung für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Benennung von
    Personen durch mehrere kommunale Selbstverwaltungen zu schaffen,
  1. eine Regelung zu treffen, wie zu verfahren ist, wenn ein Personenwechsel
    mitten in der Kommunalwahlperiode erfolgt.
  1. Schaffung einer Strategie bzw. langfristig auch Regelung für die Erhöhung
    des Frauenanteils in der operativen Führung von öffentlichen / kommunalen
    Unternehmen und Gesellschaften.

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