LPT 5/2024: Mietpreisbremse für Ostholsteiner Orte an der Küste

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mietpreisbremse gemäß
§556d BGB für die Ostholsteiner Orte an der Ostsee zu beschließen.

Info: Die Mietpreisbremse wird von der Landesregierung bei angespannter
Wohnungslage für 5 Jahre erlassen und begrenzt die Mieterhöhung bei
Wiedervermietung (also nicht bei Neubau oder Sanierung) auf 10% der ortsüblichen
Miete (oder auf die Miete des Vormieters).