LPT 5/2024: Mietpreisbremse für Ostholsteiner Orte an der Küste 6. Mai 202415. Juli 2024 Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mietpreisbremse gemäß §556d BGB für die Ostholsteiner Orte an der Ostsee zu beschließen. Info: Die Mietpreisbremse wird von der Landesregierung bei angespannter Wohnungslage für 5 Jahre erlassen und begrenzt die Mieterhöhung bei Wiedervermietung (also nicht bei Neubau oder Sanierung) auf 10% der ortsüblichen Miete (oder auf die Miete des Vormieters).