LPT 5/2024: Keine Einschränkungen des Streikrechts

Ob an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Unikliniken oder in Supermärkten, an vielen
Stellen ging in den letzten Wochen nichts mehr. Betriebe wurden bestreikt, was
teilweise zu erheblichen Einschränkungen führte. So verständlich manch Ärger
darüber war, so berechtigt waren und sind die Lohnforderungen der
Arbeitnehmer*innen nach den massiven Reallohnverlusten infolge der Inflation.

Die Tarifeinigung zwischen Deutscher Bahn und Gewerkschaft der Lokführer (GDL)
hat nach der wochenlangen Auseinandersetzung zu großem Aufatmen geführt.
Gleichzeitig wurden jedoch auch Forderungen nach Einschränkungen des
Streikrechts laut.

Wir GRÜNE betonen die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie zwischen
Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften als Wesenskern der sozialen
Marktwirtschaft. Wir erteilen Forderungen nach einer Einschränkung des
Streikrechts eine klare Absage. Die Kontrolle der Rechtmäßigkeit von
Arbeitskampfmaßnahmen ist bei den Gerichten in guten Händen.

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