LPT 5/2024: Fokus auf Ausbildungsinhalte ermöglichen – Bildungsgerechtigkeit für Studierende im Lehramtsstudium 6. Mai 202415. Juli 2024 Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich im Land und als Teil der Landesregierung dafür ein, dass die Rahmenbedingungen des Praxissemesters des Lehramtsstudiums so angepasst werden, dass sich die Studierenden auf die Absolvierung der im Rahmen des Vollzeitpraktikums vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sowie auf die Erbringung der Leistungsnachweise fokussieren können. Folgende Maßnahmen sollen dafür ergriffen werden: Bereitstellung eines Härtefallfonds für Studierende im Praxissemester Für Studierende, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren und dies während des Praxissemesters aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht parallel leisten können, soll zeitnah ein Härtefallfonds eingerichtet werden. Anpassung der Landesverordnung über die Erstattung von Fahrtkosten für Lehramtsstudierende im Praxissemester Die Zwischenabrechnung- und erstattung der Fahrtkosten sowie der Übernachtungskosten soll von den Hochschulen verpflichtend ermöglicht werden. Dabei soll die zu erstattende Anfahrtsdauer auf eine Stunde herabgesetzt werden. Außerdem soll die Abrechnung der Fahrtwege zwischen den Einsatzorten und zu den Veranstaltungen, die im Rahmen des Praxissemesters seitens des IQSHs durchgeführt werden, ermöglicht werden. Anpassung der Regelungen zu den Fehlzeiten im Praxissemester Die Regelungen zu den Fehlzeiten, insbesondere die zu den universitären Begleitveranstaltungen sowie den Fehlzeiten im Praxisblock, sollen dahingehend angepasst werden, dass eine Beurteilung der individuellen Situation in die Verantwortung der jeweils betreuenden Dozierenden sowie der Schulleitung gelegt werden. Auch mögliche schriftliche Ersatzleistungen oder die Nacharbeitung von Praktikumstagen sollen diese Fehlzeiten ausgleichen können. Prüfung einer Aufwandsentschädigung für Studierende im Praxissemester Langfristig sollen Studierende an den lehramtsqualifizierenden Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein während der Absolvierung des Praxissemesters eine Aufwandsentschädigung erhalten. Inwiefern diese Aufwandentschädigung umgesetzt werden kann und welche Rahmenbedingungen für diese gelten, soll von der Landesregierung geprüft werden. Die Regelungen zum anrechenbaren Einkommen des BAföGs sollen dabei Berücksichtigung finden.