LPT 5/2024: Effektiven Gewaltschutz stärken – Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Stalking und häuslicher Gewalt zur Verhinderung von Femiziden 6. Mai 202415. Juli 2024 Seit Jahren ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine zentrale grüne Forderung. Dazu gehören die Stärkung: des Hilfe- und Schutzsystems für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, der Prävention durch Sensibilisierung und Abbau struktureller Rahmenbedingungen, die häusliche und sexualisierte Gewalt fördern oder erleichtern, sowie gesetzgeberische Maßnahmen, um den Schutz vor Gewalt, vor allem die Verhinderung von Femiziden und die Interventionsmöglichkeiten von Polizei und Justiz zu verbessern, beispielsweise über die Etablierung eines Hochrisikomanagements. Obwohl das Thema geschlechtsspezifische Gewalt schrittweise enttabuisiert wurde und wird und hierfür ein Bewusstsein in vielen Teilen der Gesellschaft gewachsen ist, sind die Zahlen der häuslichen Gewalt und insbesondere der Partnerschaftsgewalt weiterhin zu hoch. Das ist inakzeptabel. Täter*innen scheinen durch strafrechtliche Verfolgung nicht abgeschreckt und von umgangsrechtlichen Konsequenzen wenig betroffen. Ein Teil von ihnen ignoriert gerichtliche Anweisungen. Das muss sich ändern. Und wir brauchen Instrumente, die effektiv greifen – in Hochrisikofällen genauso wie in der Durchsetzung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Täter*innen müssen erfahren, dass der Gewaltschutz in Deutschland und in Schleswig-Holstein ernst genommen wird. In diesem Sinne setzen wir uns als Landesverband auf Landesebene für Folgendes ein: Wir setzen uns für die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) zur Verhinderung von Wiederholungstaten des Stalkings, Bedrohung, häuslicher Gewalt sowie der Durchsetzung von Kontakt- und Näherungsverboten und einstweiligen Anordnungen und zur Verhinderung von Femiziden ein. die Stärkung und die Etablierung des landesweiten Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein, um Femizide effektiv zu verhindern. für gesetzgeberische Maßnahmen, um die Anwendung der Schutzmaßnahmen im Gewaltschutzgesetz für die Betroffenen und die Gerichte zu erleichtern. Beispielhaft zu nennen ist eine Eilbedürftigkeit bei der Beantragung von Ordnungsmitteln zur Normverdeutlichung. für die konsequente Einhaltung von Interventionsketten bei häuslicher Gewalt. Dazu gehört für uns die Umsetzung und Stärkung der forensischen vertraulichen Spurensicherung in Fällen der häuslichen und sexualisierten Gewalt.