LPT 5/2024: Effektiven Gewaltschutz stärken – Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Stalking und häuslicher Gewalt zur Verhinderung von Femiziden

Seit Jahren ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine zentrale grüne
Forderung. Dazu gehören die Stärkung:

  • des Hilfe- und Schutzsystems für gewaltbetroffene Frauen und Kinder,
  • der Prävention durch Sensibilisierung und Abbau struktureller
    Rahmenbedingungen, die häusliche und sexualisierte Gewalt fördern oder
    erleichtern,
    sowie
  • gesetzgeberische Maßnahmen, um den Schutz vor Gewalt, vor allem die
    Verhinderung von Femiziden und die Interventionsmöglichkeiten von Polizei
    und Justiz zu verbessern, beispielsweise über die Etablierung eines
    Hochrisikomanagements.

Obwohl das Thema geschlechtsspezifische Gewalt schrittweise enttabuisiert wurde
und wird und hierfür ein Bewusstsein in vielen Teilen der Gesellschaft gewachsen
ist, sind die Zahlen der häuslichen Gewalt und insbesondere der
Partnerschaftsgewalt weiterhin zu hoch. Das ist inakzeptabel.

Täter*innen scheinen durch strafrechtliche Verfolgung nicht abgeschreckt und von
umgangsrechtlichen Konsequenzen wenig betroffen. Ein Teil von ihnen ignoriert
gerichtliche Anweisungen. Das muss sich ändern.

Und wir brauchen Instrumente, die effektiv greifen – in Hochrisikofällen genauso
wie in der Durchsetzung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Täter*innen müssen erfahren, dass der Gewaltschutz in Deutschland und in
Schleswig-Holstein ernst genommen wird.

In diesem Sinne setzen wir uns als Landesverband auf Landesebene für Folgendes
ein:

  • Wir setzen uns für die Einführung der elektronischen
    Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) zur Verhinderung von Wiederholungstaten
    des Stalkings, Bedrohung, häuslicher Gewalt sowie der Durchsetzung von
    Kontakt- und Näherungsverboten und einstweiligen Anordnungen und zur
    Verhinderung von Femiziden ein.
  • die Stärkung und die Etablierung des landesweiten Hochrisikomanagements in
    Schleswig-Holstein, um Femizide effektiv zu verhindern.
  • für gesetzgeberische Maßnahmen, um die Anwendung der Schutzmaßnahmen im
    Gewaltschutzgesetz für die Betroffenen und die Gerichte zu erleichtern.
    Beispielhaft zu nennen ist eine Eilbedürftigkeit bei der Beantragung von
    Ordnungsmitteln zur Normverdeutlichung.
  • für die konsequente Einhaltung von Interventionsketten bei häuslicher
    Gewalt. Dazu gehört für uns die Umsetzung und Stärkung der forensischen
    vertraulichen Spurensicherung in Fällen der häuslichen und sexualisierten
    Gewalt.