LPT 03/2023: Sichere Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein langfristig gewährleisten. Versorgungsstrukturen ausbauen!

In Schleswig-Holstein ist die Versorgungssituation im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche aufgrund zahlreicher Faktoren nicht mehr bedarfsgerecht, die wohnortnahe Verfügbarkeit von Ärzt*innen, die unterschiedliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs vornehmen, an vielen Orten bereits stark eingeschränkt. Dies hat zur Folge, dass ungewollt Schwangere in einer häufig sowieso schon als sehr belastend empfundenen Situation unverhältnismäßige Härten auf sich nehmen müssen. Berichtet wird z.B. von aufwendigen Terminsuchen sowie fehlender Aufklärung über verschiedene Abbruchmethoden (medikamentös bzw. operativ/chirurgisch) und von mangelnder Verfügbarkeit der gewünschten Methode. Bekannt ist auch, dass sich in den nächsten Jahren die Anzahl an Gynäkolog*innen, die Abbrüche vornehmen, aufgrund der Altersstruktur dieser weiter verringern wird. Dies wird die bestehende Problematik weiter verschärfen, wenn keine effektiven Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Der Wegfall von §219a (das sog. „Werbeverbot“) war ein großer Erfolg der deutschen Frauenbewegung und der aktuellen Ampel-Regierung, die dieses Gesetz endlich abgeschafft und dadurch mehr Informationsfreiheit geschaffen hat. Ärzt*innen in Deutschland dürfen nun über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren. Jedoch werden ungewollt Schwangere weiterhin kriminalisiert, denn nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) steht ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (erfolgte Beratung durch Schwangerschaftskonfliktstelle und Einhaltung der gesetzlichen Wartezeit von 3 Tagen) nicht strafbewehrt. Diese strafrechtliche Regelung verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und fördert die gesellschaftliche Stigmatisierung, wodurch ungewollt Schwangere nachweislich psychisch belastet werden. Die privat zu tragenden hohen Kosten eines Schwangerschaftsabbruch benachteiligen und diskriminieren zusätzlich ungewollt Schwangere mit geringen finanziellen Mitteln. Abtreibungsverbote führen nicht zu einem Absinken der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, das zeigen Ländervergleiche. Sie erschweren aber den Zugang zu dieser medizinischen Leistung und gefährden somit die Gesundheit von Schwangeren.

  • Als Grüne in SH stellen wir uns deshalb hinter die Forderung unserer Bundesministerin Lisa Paus, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu herauszulösen und drängen auf die unverzügliche Einsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kommission, die „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ prüfen soll. Vorrangige Ziele müssen sein, ungewollt Schwangere mit dem Wunsch zum Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren, die Kostenübernahme von Abbrüchen durch die Krankenkassen zu ermöglichen und bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen zu schaffen.
  • Die Landesregierung und die zuständigen Ministerien werden dazu aufgefordert, konkrete Maßnahmen für den Erhalt und Ausbau bestehender Strukturen gemeinsam mit den Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzt*innen und dem Gynäkolog*innenverband zu erarbeiten. Dabei muss berücksichtigt werden, wie ungewollt Schwangere bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Abtreibung stehen (Praxis- und Terminfindung, Beratung, Nachsorge), grundsätzlich besser unterstützt werden können. Ein ausreichendes und ortsnahes Angebot an Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs muss sichergestellt werden. Hierzu gehört, dass Schwangere nach Möglichkeit selbst zwischen einem chirurgischen oder einem medikamentösen Abbruch wählen können und dass diese Wahl auf Grundlage einer professionellen Beratung erfolgt.
  • Wenn eine ungewollte Schwangerschaft früh bekannt ist, besteht die Möglichkeit eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs (bis zur 9. Schwangerschaftswoche), der von vielen Schwangeren als schonender als ein operativer Eingriff empfunden wird. Die Wirksamkeit medikamentöser Abbrüche ist nachgewiesenermaßen hoch, die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs sehr selten. Daher brauchen Gynäkolog*innen in vielen Bundesländern keine Erlaubnis zum ambulanten Operieren, wenn sie medikamentöse Abbrüche vornehmen. Zudem kann die medikamentöse Abbruchsvariante für Schwangere in einer vertrauten Praxis oder zu Hause sowie anonymer als in einer Klinik durchgeführt werden. Wir fordern unsere Landtagsfraktion auf, sich im Land für diese Erleichterung stark zu machen. Wir fordern unsere Landtagsfraktion auf, sich im Land für diese Erleichterung stark zu machen.
  • Um die Versorgungssicherheit im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche zu gewährleisten, muss das Thema Schwangerschaftsabbrüche stärker auch im Medizinstudium beziehungsweise in der Weiterbildung zur Gynäkologie verankert werden. Angehende Ärzt*innen dürfen nicht nur über die rechtliche Konfliktsituation aufgeklärt werden, sondern sollten die verschiedenen Formen der Schwangerschaftsabbrüche lernen und deren jeweilige medizinische Vor- und Nachteile für die Schwangeren verstehen, um diese umfassend beraten und unterstützen zu können. Für bereits ausgebildete Gynäkolog*innen sollen kurzfristig Fortbildungen angeboten werden.
  • Für bereits ausgebildete Gynäkolog*innen sollen kurzfristig Fortbildungen angeboten werden. Wir fordern, dass das Land mehr Daten zur Versorgungssituation erhebt und auf dieser Grundlage ein ausreichendes Angebot an Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sicherstellt.
  • Schwangerschaftsabbrüche erfolgen in der Regel ambulant und können z.B. bei niedergelassenen Ärzt*innen erfolgen. Jedoch müssen auch im klinischen Bereich (ambulant und stationär) weiterhin Strukturen vorgehalten werden, so wie es das Schwangerschaftskonfliktgesetz vorsieht. Dies ist auch deshalb so wichtig, weil im klinischen Bereich die Ausbildung neuer Fachkräfte erfolgt.

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