Mit erheblich zunehmender Besorgnis blicken wir auf die Entwicklung im stationären und ambulanten Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein. Die angemeldeten Insolvenzen der Diako Flensburg und der Imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde sowie die drohende Schließung des Marienkrankenhauses in Lübeck sind die letzten Ereignisse in einem Drama, das schon seit Jahren seinen Lauf nimmt. Unterfinanzierung der Krankenhäuser im DRG-basierten Vergütungssystem, Investitionsstau in 3-stelliger Millionenhöhe von Seiten des Landes, fehlende Berücksichtigung der Qualität bei der Krankenhausplanung und Fachkräftemangel. Dieser hat auch schon vor der Corona-Pandemie eingesetzt. Aufgrund von fortschreitenden Kürzungen in allen an der Patientenversorgung beteiligten Personalgruppen und der damit einhergehenden stark gestiegenen Arbeitsbelastung nun aber eine extreme Eigendynamik entwickelt. Nichts davon kommt plötzlich und unerwartet, aber der Umgang mit den Folgen ist jetzt die große Herausforderung.
1. Wir begrüssen dass die Bundesregierung eine Krankenhausreform auf den Weg bringt. Dieser Schritt ist überfällig. Wir erwarten dazu vom Bund einen Dialog und einen Entscheidungsprozess auf Augenhöhe mit den Ländern, genauso wie mit allen anderen Akteur*innen in dem Politikfeld. Auch der ambulante Bereich darf dabei nicht aus dem Blick genommen werden. Weder Bund noch Länder dürfen sich hier aus der Gesamtverantwortung ziehen. Wir sehen mit Sorge, dass die notwendige Neuordnung der Krankenhausfinanzierung an gegenseitigen Blockaden zwischen Bund und Ländern scheitern könnte. Das darf nicht geschehen. Unsere Vertretungen in Land und Bund fordern wir auf, sich konstruktiv in den Prozess einzubringen.
Ein willkürlicher und ungeordneter Abbau unserer medizinischen Versorgungslandschaft ausschließlich aus monetären Gründen muss verhindert werden. Wir fordern daher folgende weitere Massnahmen kurz- und mittelfristig umzusetzen.
2. Einrichtung eines zuarbeitenden Expert:innen-Rates „Gesundheit Schleswig-Holstein“, der noch in diesem Jahr eine gründliche Bestandsaufnahme der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung unter Beteiligung von Patientenvertreter*innen vornimmt, um vor die Welle zu kommen und einen Veränderungsprozess nicht nur zu begleiten. Für den stationären Bereich sind bis zum Sommer unverzichtbare Bedarfe zu identifizieren. Dieser berät in enger Abstimmung die bestehende Projektgruppe Krankenhausstrukturreform am Gesundheitsministerium und die Landesregierung.
3. Das Land Schleswig-Holstein soll bei den Vorhaltekosten unverzichtbarer Bedarfe im Bund darauf hinwirken in Vorleistung zu gehen, bis ein neues Gesetz zur Krankenhausstrukturreform und Krankenhausfinanzierung greift. Dies gilt insbesondere für die Notfallversorgung in Krankenhäusern. Auf die Bereiche Geburtshilfe und Pädiatrie ist hierbei ein besonderes Augenmerk zu legen.
4. Auch die Investitionskosten müssen noch zügiger als bislang vorgesehen gesteigert werden, um den Sanierungsstau schneller zu beenden und um die Krankenhausstrukturen in Schleswig-Holstein auf kommende Herausforderungen vorzubereiten.
5. Eine intensive Kampagne zur Intensivierung von Ausbildungen in den medizinischen Berufen, auch durch Schaffung von mehr Ausbildungs-/Studienplätzen in Schleswig-Holstein natürlich unter Wahrung der notwendigen Qualität. Die Pflegeschulen müssen angesichts der Herausforderungen der neuen Pflegeausbildung unterstützt werden.
6 Die Vorstellung des Bundesgesundheitsministeriums, dass eine wie bisher dargestellte Krankenhausreform ohne zusätzliche Mittel im System funktioniert, können wir nicht unterstützen. Wir bitten daher die Bundestagsfraktion sich für einen Krankenhausstrukturfond für die nötigen Investitionen auf Bundesebene einzusetzen.
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