LPT 03/2023: Kommunale Wärmeplanung für Klimaneutralität bis 2040

Die Wärmewende ist für die Bewältigung der anhaltenden Energiekrise entscheidend – denn das teure und im Fall von Frackinggas besonders klimaschädliche Erdgas wird vor allem zur Erzeugung von Wärme verwendet. Die Wärmewende bräuchte also „LNG-Tempo“ – umso mehr, weil bei der Wärmewende noch ein sehr langer Weg beschritten werden muss. Auf diesem Weg sind die Kommunen Schlüsselakteure. Denn die Wärmewende kann nur nah an den Menschen und mit den Menschen geplant werden.

Wir begrüßen deshalb, dass die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung nach § 7 Energiewende und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein inzwischen wirksam geworden ist und umgesetzt wird. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist allerdings unzureichend.

Wir setzen uns dafür ein, das Ziel, auf das diese Wärmeplanung ausgerichtet ist, schnellstmöglich auf das im Koalitionsvertrag vorgesehene Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu verschärfen.

Auf kommunalpolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, dass bereits jetzt alle Wärmeplanungen sich nach dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 richten – oder einem noch früheren Jahr. Wir appellieren an alle Kommunalpolitiker*innen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit: Es macht keinen Sinn, Wärmepläne so aufzustellen, dass sie wenig später veraltet sind.

Sollten dennoch in der Zwischenzeit Wärmepläne mit dem politisch jetzt schon veralteten Ziel der Klimaneutralität bis 2045 aufgestellt werden, ist bei der Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes dafür Sorge zu tragen, dass diese bestehenden Pläne so schnell wie möglich auf das neue Klimaneutralitätsziel hin überarbeitet werden müssen.

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