LPT 03/2023: Booster für den kommunalen Klimaschutz

Am 14. Mai 2023 bestimmen die Bürger*innen in Schleswig-Holstein über ihre Kreistage, Stadträte und Gemeindevertretungen. Wir GRÜNE treten in Kreisen und Kommunen für konsequenten kommunalen Klimaschutz an!

Diese Wahl entscheidet über politische Mehrheiten für oder gegen den Klimaschutz. Dafür treten wir an und sagen eindeutig: Wir müssen sehr viel schneller und in den Maßnahmen wirksamer werden. Am 14. Mai ist eine Stimme für Bündnis 90/Die Grünen eine Stimme für den Klimaschutz vor der eigenen Haustür.

Ganz gleich, ob beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, bei der Wärmewende oder bei sauberen Mobilitätsangeboten, überall kann die kommunale Ebene ganz entscheidend zum Gelingen beitragen. Und es sind Kommunalpolitiker*innen der GRÜNEN, die für die Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele brennen. Wir sabbeln nicht, wir machen.

Wir GRÜNE werden in den Städten und Kommunen die Wärmewende durch eine gute Wärmeplanung und energetische Sanierung der Quartiere angehen. Wir werden für ein gutes Klimaschutzmanagement streiten. Wir werden uns für eine Stadtplanung ins Zeug legen, welche den veränderten Bedingungen der Klimakrise gerecht wird: ohne Verbrennung fossiler Brennstoffe, mit PV-Kollektoren auf den Dächern und Balkonen. Wir werden für weniger Flächenverbrauch und mehr Solaranlagen kämpfen, weitere Radwege und Fahrradstraßen einrichten und für ein Ende der illegalen Versiegelungen der Grundstücke durch Verschotterung sorgen.

Um es ganz deutlich zu machen: Wirksamer Klimaschutz braucht Priorität auf allen politischen Ebenen. Klimaschutz ist kein Thema unter vielen, sondern die Aufgabe unserer Zeit. Er trägt zur Sicherung der Lebensgrundlagen unserer und künftiger Generationen bei, sichert die Energiesouveränität und schafft neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Den ambitionierten Einsatz für wirksamen Klimaschutz werden wir zur Richtschnur für unsere politische Arbeit in den kommunalen Gremien machen.

Die Landkreise und Kommunen sind es, welche die von Bund und Land eröffneten Handlungsoptionen nutzen und wirksame Klimaschutzmaßnahmen beschließen können. Im Land und im Bund beschließen wir GRÜNE viele Anreize und Förderungen. Dort, wo es nötig und sinnvoll ist, werden wir den kommunalen Klimaschutz rechtlich verbindlicher machen. In den kommenden fünf Jahren wird es mehr denn je unsere Aufgabe sein, dies mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen, um beim Klimaschutz schneller, umfassender und effizienter zu werden. Ziel soll die gleichzeitige Optimierung von Energieertrag UND Biodiversität UND sinnvoller landwirtschaftlicher Nutzung sein.

Am 14. Mai starten wir gemeinsam mit den Schleswig-Holsteiner*innen den Booster für den kommunalen Klimaschutz! Dafür schlagen wir GRÜNE ein 20 Punkte starkes Maßnahmenpaket vor:

1. Wir werden uns für einen gemeinsamen „Pakt für den Klimaschutz“ von Landesregierung und Kommunen einsetzen. Damit erhalten die Kommunen mehr Möglichkeiten zur Erreichung unserer Klimaziele. Mit noch mehr GRÜNEN Mandaten in den Kommunen werden wir wirksamen Klimaschutz umsetzen, um das Ziel eines klimaneutralen Schleswig-Holsteins spätestens 2040 zu erreichen.

2. Wir werden uns für eine Stärkung des kommunalen Klimaschutzmanagements im Kontext der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) einsetzen. Dieses ist von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele in den Kommunen und für die Umsetzung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen. Im Land wir uns für die Unterstützung der Gründung kommunaler Klimaschutzagenturen in den Landkreisen einsetzen. Diese bündeln auf Kreisebene Fachkompetenzen, beraten die Kommunen, projektieren und führen in deren Auftrag Klimaschutzmaßnahmen aus.

3. Wir haben gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auf Landesebene ein Sondervermögen für den kommunalen Klimaschutz und die Wärmewende auf den Weg gebracht. In den kommenden Monaten sollen daraus umfassende Förderangebote für die Kommunen entwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass möglichst viele Kommunen die zur Verfügung stehenden Mittel abrufen und wirkungsvoll einsetzen.

4. Die deutliche Beschleunigung von Klimaschutzmaßnahmen ist zwingend notwendig, um die Klimaziele erreichen zu können. Auf allen politischen Ebenen werden wir uns für die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Nutzen für den Klimaschutz einsetzen.

5. Wir begrüßen die im Erlass „Grundsätze zur Planung großflächiger Solarenergie-Freiflächenanlagen (FFA) im Außenbereich“ vom September 2021 beschriebenen Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Freiflächen Photovoltaik (PV) und Solarthermie-Freiflächenanlagen. Bei einer anstehenden Weiterentwicklung setzen wir uns für eine Konkretisierung an den Stellen ein, an denen noch zu große Interpretationsspielräume bestehen. Die in einzelnen Kreisen noch vorkommende grundsätzliche Ablehnung von wichtigen PV-Freiflächen-Projekten wollen wir politisch auflösen. Der bestehende Erlass soll modifiziert werden um eine Definition von Leitplanken, eine ausreichende Verbindlichkeit und landesweit gleichartige Entscheidungsorientierung für alle Gemeinden zu gewährleisten. Es braucht strukturierte Dialogprozesse und einen Kriterienkatalog für gemeindliche Entscheidungsprozesse, die Energieertrag , Biodiversität und die landwirtschaftliche Nutzung produktiver Böden für den Anbau von Lebensmitteln sinnvoll abwägt.

6. Die Erstellung kommunaler Potentialkataster für Solarenergie-FFA unterstützen wir und halten ein gemeinsames einheitliches Datenaustauschformat für sinnvoll, damit die Daten auf einfache Weise aggregiert und für die Open-Data-Plattform verfügbar gemacht werden können.

7. Solare Wärmenetze werden einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende in den Kommunen leisten. Wir werden uns für eine Förderung des Ausbaus von solaren Wärmenetzen (Solar-District-Heating) mit saisonalen Wärmespeichern nach dänischem Vorbild sowie weiteren Vorhaben der Wärmewende durch das Land Schleswig-Holstein einsetzen.

8. Wir werden uns dafür einsetzen, den Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein aufzustocken, um auch künftig Bürgerenergieprojekte zu unterstützen.

9. Wir wollen eine Handreichung für städtebauliche Verträge auf den Weg bringen, mit der es Kommunen erleichtert wird, Solar-Freiflächenanlagen vorteilhaft zu verhandeln. Darüber hinaus können Grundsätze der „guten fachlichen Praxis“ beim Ausbau von Solar-Freiflächenanlagen helfen und sowohl Kommunen als auch Projektierer*innen die Planung erleichtern.

10. Wir werden uns für ein Förderprogramm des Landes einsetzen, das in Anspruch genommen werden kann, wenn für den Ausbau von Nahwärmenetzen keine Bundesförderung besteht.

11. Wir werden uns in den Kommunen dafür einsetzen, die Kälte- und Wärmeplanung deutlich voranzubringen. Wir streben an, die verpflichtende Wärmeplanung auf mehr Kommunen zu erweitern. Mit Blick auf eine Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) werden wir prüfen, ob und wie dies sinnvoll umgesetzt werden kann.

12. Wir haben als Teil der Landesregierung im Rahmen des „Sondervermögens Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ bereits 75 Mio. € für die kommunale Wärmewende bereitgestellt. Im Land setzen wir uns dafür ein, diese
Mittel möglichst schnell auf 500 Mio. € zu erhöhen. In den Kommunen werden wir uns dafür einsetzen, dass die nötigen Mittel für die Kofinanzierung der geförderten Projekte bereitgestellt werden.

13. Wir werden uns auf Landesebene für eine Stärkung der Energiewende- und Klimaschutzinitiative zur Beratung der Kommunen einsetzen. Zur Begleitung der Kommunen bei der Planung und Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen werden wir ein Kompetenzzentrum Wärme einrichten.

14. Die kommunale Planungshoheit soll mit einer verbindlichen kommunalen Wertschöpfung verbunden werden. Dies kann maßgeblich durch die Aktivitäten einer Energie- und Klimaschutzagentur (z. B. nach Vorbild der LEKA in MV) gewährleistet werden. Ihre Arbeit zur Befähigung kommunaler Vertreter sowie verantwortlicher Behörden durch Schulungen und Vernetzungsarbeit soll Grundlage ihres Handels sein und die verschiedenen Aspekte von Energieerzeugung, Biodiversität und landwirtschaftlicher Nutzung abwägen helfen.

15. Wir werden eine konsequente Einhaltung der Regeln für Klimaschutz und Klimafolgenminderung, wie z.B. in der LBO festgeschrieben, in den Kommunen einfordern und wollen insbesondere die übermäßige Flächenversiegelung durch Schottergärten abstellen.

16. Die Mobilitätswende werden wir in den Kommunen voranbringen! Wir setzen uns für fahrradgerechte Orte ein und wollen kommunale Mittel in eine bessere Fahrradinfrastruktur investieren. Wir streben an, die Mittel für die Fahrradinfrastruktur auf mindestens 30€ pro Person in der Kommune nach niederländischem Vorbild zu steigern.

17. Wir wollen hauptamtliche Radverkehrsbeauftragte in den Kreisen einstellen und ausreichend Planer*innen gewinnen, um den Radwegeausbau massiv voranzubringen. Im Land haben wir vereinbart, Standards für den kommunalen Fuß- und Radverkehrswegebau zu erarbeiten, um in diesen Bereichen eine deutliche Qualitätsverbesserung zu erreichen.

18. Wir setzen uns dafür ein, den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume bei der Verkehrssicherheit zu geben und insbesondere Geschwindigkeits-beschränkungen zu erlassen. Hierfür muss der Bund die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. In den Kommunen werben wir dafür, dass mehr Städte und Gemeinden in Schleswig- Holstein Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ werden, welche schon von über 400 Kommunen unterstützt wird.

19. Auf Kreisebene und in den kreisfreien Städten setzen wir uns für steigende Investitionen in den Busverkehr ein, um damit frühzeitig an der Umsetzung der Mobilitätsgarantie zu arbeiten. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die kommunale Mobilitätswende wie beispielsweise den Mobilitätspass befürworten wir.

20. Im Land haben wir vereinbart, die Genehmigung von Fahrradstraßen zu erleichtern, wofür wir eine Richtlinie für die unteren Verkehrsaufsichtsbehörden auf den Weg bringen wollen. Wir wollen den Bau von Radschnellverbindungen für Pendler*innen deutlich voranbringen und wollen ausreichend Personal für Planung und Umsetzung bereitstellen.

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