Kein Platz für Haß im Netz! 10. Mai 2021 Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich konsequent gegen Hass und Hetze ein – egal, ob uns dieser auf der Straße, im Bierzelt oder im Netz begegnet. Mit diesem Antrag bestärken wir unsere Entschlossenheit, Bedrohungen durch Rechtsextremist*innen endlich rechtsstaatlich entschlossen zu begegnen und Strukturen zur Unterstützung von Bedrohten zu stärken. Diese Strukturen wollen wir auch als Partei auf Landes- und Bundesebene stärken. Hass und Hetze im Netz sind ein Angriff auf die psychische und körperliche Unversehrtheit von betroffenen Personen. Insbesondere Frauen und Angehörige von Minderheiten werden oftmals zur Zielscheibe von Hass im Netz. Dabei wird versucht, bestimmte Gruppen von Menschen aus dem öffentlichen Raum und Diskurs zu drängen. Dies stellt eine Einschränkung bzw. Verhinderung der gesellschaftlichen Teilhabe dar. Somit ist Hass im Netz auch eine Gefahr für die Demokratie, die Meinungsfreiheit und den Zusammenhalt unserer offenen und vielfältigen Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen aufgrund permanenter Anfeindungen, Bedrohungen, Beleidigungen oder Volksverhetzung eingeschüchtert werden, sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen oder politische Mandate zurückgeben, wie wir es vielfach heute bereits beobachten. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie und zur Verhinderung einer Erosion des Vertrauens der Menschen in den Rechtsstaat ist die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen überfällig. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder auf Missstände bei der Bekämpfung und neue Bedrohungslagen hingewiesen. Zwar erkennen die Landesregierungen, die Bundesregierung, sowie die Sicherheitsbehörden mittlerweile an, dass vom Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Demokratie ausgeht, gleichzeitig bleiben dringend notwendige politische Schritte zum Schutz von Demokratie und Betroffenen noch immer aus. Die Bundesregierung hat es über Jahre verpasst, soziale Netzwerke an ihre große gesellschaftliche Verantwortung und klare rechtliche Vorgaben, beispielsweise zur Überprüfung von strafbaren Meinungsäußerungen, zu erinnern. Offensichtliche, über Jahre andauernde Rechtsverstöße hat sie nicht sanktioniert. Dadurch kann die heutige Dimension der Problematik erklärt werden. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzten sich dafür ein, dass längst überfällige Maßnahmen zur Eindämmung von klar strafbaren Meinungsäußerungen im Internet („Hate Speech“***) endlich umgesetzt werden. Trotz zahlreicher rechtsterroristischer Anschläge der letzten Monate, trotz des Mordes an Walter Lübcke und trotz der Ankündigung nach der antisemitischen und rassistischen Tat von Halle, ein ganzes Maßnahmenbündel verabschieden zu wollen, hat die Bundesregierung genau das verpasst. Die Überarbeitung des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ steht seit Jahren aus. Das „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ der Bundesregierung war offen verfassungswidrig, so dass der Bundespräsident es nicht ausfertigte. Und derzeit blockiert die Union weiter ein überfälliges „Demokratiefördergesetz“. Das Agieren der Großen Koalition und die Unfähigkeit, auf sehr ernste Bedrohungslagen angemessen zu reagieren, sind längst eine echte sicherheitspolitische Gefahr für unsere Demokratie. In den kommenden Monaten bis zur Bundestagswahl ist kein Kurswechsel innerhalb der Bundesregierung erwartbar. Aus diesem Grund geht es bei der Bundestagswahl auch um die Frage, wie wir in Zukunft gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. Auch aufgrund der Unfähigkeit der Großen Koalition müssen wir den Kampf gegen Rechtsextremismus und den Schutz von Bedrohten verstärkt auf Landesebene angehen. Schleswig-Holstein muss zum Leuchtturm im Kampf gegen Hass im Netz werden! Wir Grüne fordern, dass Meldungen und Strafanzeigen bezüglich klar strafbarer Inhalte im Netz sehr viel effektiver verfolgt werden als dies heute noch immer der Fall ist. Der Zustand, dass nur ein Bruchteil der gemeldeten Inhalte durch die Unternehmen gelöscht werden und es tatsächlich zur Strafverfolgung kommt, ist angesichts der Dimension der Problematik nicht länger hinnehmbar. Dem Problem wollen wir auf Landesebene durch die Etablierung fester, auf diesen Bereich spezialisierter Ermittlungsgruppen verstärkt begegnen, die auch eigenständige Ermittlungen aufnehmen können. Die Möglichkeit Inhalte mit Bilddateien auch digital zur Anzeige zu bringen, soll weiter ausgebaut werden. Klar ist, dass wir dafür gut ausgebildete und sensibilisierte Polizist*innen brauchen. Daher soll bei der Polizei eine gesonderte Schulung von Ansprechpersonen erfolgen, um dem massiv erhöhten Bedarf gerecht zu werden. Bezüglich der juristischen Aufarbeitung fordern wir, dass auf die entsprechenden Delikte zugeschnittene Sonderdezernate geschaffen werden. Insbesondere die zeitnahe Verfolgung von Straftaten im Netz kann eine erfolgreiche Strategie zur Eindämmung solcher Taten sein. Auch hier gehört die Schulung von Justizangehörigen zu einer elementaren Aufgabe staatlichen Handelns. Außerdem fordern wir, dass der Opferschutz von Menschen, die zur Zielscheibe von Bedrohungen geworden sind, nachhaltig verbessert wird. Dafür braucht es sensibilisierte Fachkräfte in Bildungsinstitutionen, der Polizei und der Justiz. Des Weiteren fordern wir, dass professionelle Beratung und Begleitung für Betroffene flächendeckend sichergestellt werden. Insbesondere die Finanzierung solcher Angebote muss dem steigenden Angebot angepasst werden. Auch fordern wir, dass spezifische Anlaufstellen für Hass im Internet geschaffen werden und diese auch offensiv beworben werden. Daher fordern wir Grüne, dass spezifische Anlaufstellen für von Hass und Hetze bedrohte Menschen geschaffen, weiter gestärkt und offensiv beworben werden. Die professionelle Beratung und Begleitung für Betroffene muss flächendeckend sichergestellt werden. Insbesondere die Finanzierung solcher Angebote muss der steigenden Nachfrage angepasst werden. Es braucht sensibilisierte Fachkräfte, die spezifische Fort- und Weiterbildungen zu diesem Thema erhalten. Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen können eine Strategie sein, um der Prävention von Hate Speech mehr Aufmerksamkeit Teil werden zu lassen. Daher fordern wir, dass sich die Landesregierung diesem Thema vermehrt widmet und Kampagnen zur Eindämmung von Hate Speech schafft. Wir Grünen gehen vorbereitet in die anstehenden Wahlen! Oft trifft der Hass oder die Bedrohung auch uns Grüne Mitglieder. Insbesondere Frauen, People of Color, Minderheiten, LGBTIQ* und Menschen mit Behinderungen werden Ziel solcher Attacken. Hier müssen wir vorbereitet sein. Der Landesvorstand wird aufgefordert, innerhalb der Landespartei eine Anlaufstelle für Menschen einzurichten, die bedroht, beleidigt oder ausgegrenzt werden. Außerdem soll der Landesvorstand in Zusammenarbeit mit Abgeordneten/Mandatsträger:innen und externen Beratungsstellen Workshopangebote für die Mitglieder anbieten. Hiermit sollen präventiv bedrohliche, gefährliche oder unangenehme Situationen, die während der ehrenamtlichen Parteiarbeit auftreten könnten, thematisiert werden und Strategien für den Umgang damit an die Hand gegeben werden. *** der Begriff ‚Hate Speech‘ umfasst nach einer Definition des Europarates jegliche Ausdrucksformen, welche Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von Hass, die auf Intoleranz gründen, propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen, unter anderem Intoleranz, die sich in Form eines aggressiven Nationalismus und Ethnozentrismus, einer Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund ausdrückt (Europarat, Ministerkomitee, Empfehlung Nr. (97) 20). *** Beschlossen auf dem Landesparteitag am 01,-02.05.21