GRÜNES Vielfaltsstatut in Schleswig-Holstein umsetzen
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein hat den Anspruch, eine antirassistische, inklusive und diskriminierungsfreie Partei zu sein. Wir begrüßen Vielfalt. Sie bedeutet für uns Bereicherung. Und das Einbeziehen vielfältiger Perspektiven und Expertisen führt nicht zuletzt zu einer gerechteren Politik.
Wir setzen uns für eine offene Gesellschaft ein und wissen, dass wir auf dem Weg dorthin bei uns selbst beginnen müssen. Dazu gehört es, Barrieren in den eigenen Strukturen zu identifizieren und aktiv abzubauen. Dazu gehört auch, als Landesverband und in allen Untergliederungen aktiv und kritisch zu überprüfen, ob und wie Teilhabe für alle ermöglicht werden kann.
Sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Religion, eine Behinderung oder ein zugeschriebener Migrationshintergrund dürfen keinen Einfluss auf die Erfolgs- und Partizipationsmöglichkeiten bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben. Aber auch das Alter, die Pflege von Angehörigen, die Erziehung von Kindern oder die eigenen finanziellen Möglichkeiten, der soziale Status und Bildungshintergrund dürfen nicht ausschließend wirken. In einer Demokratie muss politische Teilhabe für Alle gelten.
Für die Umsetzung des neuen Bundesvielfaltsstatuts brauchen wir feste Strukturen, die diesen Prozess dauerhaft und nachhaltig begleiten und die Entwicklung dokumentieren. Die Landesstrukturen arbeiten dabei ergänzend zu und im Austausch mit den Bundesstrukturen. Wir Grüne Schleswig-Holstein streben an ab sofort deutliche Schritte zu gehen, um das Vielfaltsstatut in unserer Arbeit und Politik sichtbar zu machen. Die kommenden Wahlkämpfe müssen folgerichtig inklusiv gestaltet werden.
BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN Schleswig-Holstein beschließt folgende Instrumente zur Umsetzung des Vielfaltsstatuts auf Landesebene:
- Der Landesvorstand wird beauftragt, einen Formulierungsvorschlag für eine Satzungsänderung zu erarbeiten. Mit dieser Satzungsänderung soll eine Erweiterung des Landesvorstandes um einen stellvertretende*n Landesvorsitzende*n erfolgen, die sich um die Umsetzung des Vielfaltsstatuts kümmert. Das Vorstandsmitglied soll die Bezeichnung vielfaltspolitische*r Sprecher*in tragen. Der*die vielfaltspolitische Sprecher*in ist automatisch eine*r von zwei Delegierten für den Bundesdiversitätsrat und koppelt die Arbeit des Landesvielfaltsrates im Landesvorstand zurück.
- Die Wahl der*des zweiten Delegierten des Landesverbandes in dem neuen Bundesdiversitätsrat von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erfolgt auf dem Landesparteitag (auf Vorschlag des Vielfaltsrats Schleswig-Holstein).
Die Delegierten werden alle zwei Jahre neu gewählt.
Bis zu beiden Wahlen benennt der Landesvorstand kommissarisch zwei Personen, die Schleswig-Holstein in dem Bundesdiversitätsrat vertreten.
Der Landesvorstand möge alle notwendigen Schritte (u.a. die Beteiligung des Landesfinanzrats) einleiten, damit vielfaltspolitische*r Sprecher*in und Delegierte*r für den Bundesdiversitätsrat auf dem kommenden Landesparteitag nachgewählt werden können.
- Es wird ein Landesvielfaltsrat gegründet, der die Umsetzung des Vielfaltsstatuts im schleswig-holsteinischen Landesverband, den Kreis- und Ortsverbänden begleiten soll und Maßnahmen, Instrumente und Materialien für die Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit erarbeiten. Dieser soll spätestens 2022 seine Arbeit aufnehmen.
- Zur Vorbereitung des Landesvielfaltsrates wird ein Gremium bestehend aus
- den zwei Delegierten für den Bundesdiversitätsrat (Vielfaltspolitische*r Sprecher*in und ein Basismitglied) (bis zu deren Wahl den kommissarisch benannten Delegierten),
- den Sprecher*innen der LAGen Frauen, Queer, Inklusion, Soziales, Migration und Flucht sowie Kinder, Jugend und Familie,
- der frauen- und genderpolitischen Sprecher*in des Landesvorstandes,
- bis zu zwei Delegierten pro Kreisverband und zwei Delegierten der Grünen Jugend Schleswig-Holstein
Die Delegierten der Kreisverbände werden auf einer Kreismitgliederversammlung gewählt; die Delegierte der Grünen Jugend SH auf einer Landesmitgliederversammlung der GJ.
Dieses vorbereitende Gremium wird vom Landesparteitag beauftragt bis Ende des Jahres 2021 Vorschläge zu folgenden Punkten zu erarbeiten:
– Zusammensetzung und Aufgaben des künftigen Landesvielfaltsrates
– Finanzierung der Vielfaltsarbeit zur Vorlage an den Landesfinanzrat
– Anbindung an hauptamtliche Strukturen in der Landesgeschäftsstelle
– Weiterentwicklung der bestehenden Ombudsstelle für sexuelle Belästigung zur Ombudsstelle für sexuelle Belästigung und Diskriminierung.
Bei der Erarbeitung dieser Vorschläge sollen die entsprechenden Fachgremien (z.B. Ombudsstelle, Landesfinanzrat) eingebunden werden.
Der Vorbereitungsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung sein Präsidium. Das Präsidium leitet die Sitzungen und bereitet diese vor. Zu der ersten Sitzung lädt der Landesvorstand ein.
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