Einrichtung eines Projektfonds

Einrichtung eines Projektfonds

Der Landesfinanzrat schlägt dem Landesparteitag vor, einen Projektfonds einzurichten. Ziel ist es, ein transparentes Finanzierungsinstrument zu schaffen, das den Ideenreichtum in unserer Partei fördert, die Umsetzung von innovativen (Leuchtturm-)Projekten ermöglicht, den Weg zur Umsetzung des Vielfaltsstatutes bereitet und den antragsberechtigten Gliederungen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, damit diese in politischen Not- und besonderen Wahlkampfsituationen handlungsfähig sind.

 

Der Projektfonds wird breit und niedrigschwellig aufgestellt, um den Ideenreichtum der Partei aufzugreifen und dem reichhaltigen Wunsch nach Aktivität vieler Mitglieder, Gruppen und Gliederungen gerecht zu werden. Antragsberechtigt sind deshalb neben den Kreisvorständen und dem Landesvorstand auch Ortsverbände, die Grüne Jugend und ihre Basisgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften oder sonstige Projektgruppen in SH, die sich aus einzelnen Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen zusammensetzen und deren Zweck die Förderung Grüner Politik ist.

 

Durch die Mittel des Projektfonds sollen neben den oben skizzierten Maßnahmen auch landesweite oder kreisverbandsübergreifende Projekte gefördert werden. Förderwürdig sind insbesondere innovative Ansätze, die sich der Umsetzung des Vielfaltsstatutes widmen und hierbei Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte vereinen. Auch für außerordentliche Wahlkämpfen (z.B. Bürgermeister*innenwahlkampf, vorgezogene Wahlen) kann eine Förderung zugesprochen werden.

 

Die Förderung erfolgt durch einmalige Zuschüsse oder zinslose Darlehen. Ausgeschlossen ist die Förderung struktureller Aufgaben, wie z.B. dauerhafte Geschäfts- oder Personalkosten. Zur Entscheidung über die Vergabe der Mittel bilden Landesfinanzrat (2), Parteirat (2) und Landesvorstand (1) einen fünfköpfigen Projektausschuss, der mit einfacher Mehrheit entscheidet und von der*dem Landesschatzmeister*in koordiniert wird.

 

Die Vergabe einer Projektförderung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrags, der eine Projektskizze und einen Finanzierungsplan beinhaltet und vor Projektbeginn eingereicht werden muss. Nach Beendigung des Projektes ist dem Landesfinanzrat ein Nachweis über die antragsgemäße Verwendung der Förderung und ein abschließender Projektbericht zu erbringen. Die Parteiöffentlichkeit ist über die geförderten Projekte zu informieren.

 

Der Projektfonds tritt nach Beschlussfassung des Landesparteitages zum 01.05.2021 bis zunächst 30.06.2022 in Kraft. Die Einlagenhöhe speist sich aus der staatlichen Grundfinanzierung und wird vom Landesfinanzrat unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung definiert. Über die Perspektive ab Juni 2022 berät der Landesfinanzrat zu gegebenem Zeitpunkt nach Bundestags- und Landtagswahl, sobald sich die finanzielle Zukunft der GRÜNEN Schleswig-Holstein fundiert erörtern lässt.

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