BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband, die Landtagsfraktion und die Mitglieder der Landesregierungen wirken darauf hin, dass bei Projekten und Maßnahmen, die durch das Land Schleswig-Holstein gefördert werden, die Verwendung von Tropenholz von einer Förderung ausgeschlossen wird. Bei der Aufstellung neuer Förderrichtlinien sind entsprechende Vorgaben zu machen und ggf. bestehende Richtlinien anzupassen.
Auf die Verwendung von Tropenhölzern sollte grundsätzlich verzichtet werden. Der Einsatz läuft dem Umwelt-, Arten- und Klimaschutz zuwider. Die Nachhaltigkeitsziele, denen sich das Land Schleswig-Holstein verpflichtet hat, lassen sich nicht mit dem Einsatz von Tropenholz oder dessen finanzieller Förderung vereinbaren.
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