Der 25. November ist der jährliche internationale Aktionstag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Dazu sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Ann-Kathrin Tranziska:
„Politisch sind wir uns alle einig, dass Gewalt gegen Frauen verhindert werden muss. Trotzdem verbessert sich die Situation der Frauen seit Jahren nicht. Solidaritätsbekundungen sind uns nicht genug, wir müssen etwas tun und dazu an vielen Stellschrauben drehen.
Gewalt gegen Frauen ist in unserer Gesellschaft sehr breit gestreut. So kennt sicherlich jede Frau den Nachhauseweg im Dunklen, auf dem sie sich fürchtet. Das liegt oft auch an schlecht beleuchteten Ecken und Wegen. Hier sind die Kommunen gefordert, in ihrer Stadt für mehr Sicherheit zu sorgen.
Leider bedeutet nach Hause kommen für viele Frauen nicht, automatisch sich sicher zu fühlen. Gewalt gegen Frauen findet oft in unserem direkten Umfeld statt. Was können wir also als Nachbar*innen, Freund*innen und Verwandte tun? Gewalttaten in der eigenen Umgebung zu erkennen und den Frauen helfen, ist nicht immer leicht. Mit einem Workshop im Dezember möchten wir dazu beitragen, dass Menschen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Gewalt findet nicht nur körperlich statt. Eine besondere Form der Gewalt ist die im Internet. Frauen und Mädchen können sich auch hier oft nicht angstfrei bewegen. Wenn Angriffe wie Beleidigungen und Drohungen kommen, ist es für die Betroffenen oft schwer damit umzugehen. Eine Klarnamenpflicht ist ein guter Schritt in Richtung Selbstregulation. Anbieter*innen von Chats und Social-Media-Plattformen müssen deutlich mehr in die Pflicht genommen werden. Auch digitale Straftaten sind Straftaten und sollten geahndet werden.“
Dazu ergänzt die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein, Laura Catharina Mews:
„Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung mit der Istanbul-Konvention. Gewalt an Frauen ist ein Thema der inneren Sicherheit und kein Luxus. Schutz vor Gewalt ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und darf nie am Geld scheitern. Auch geflüchtete Frauen sind von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, aber sie werden noch nicht ausreichend geschützt.
Wir fordern deshalb, dass allen zu uns geflüchteten und zugewanderten Frauen und Mädchen eben dieses Recht auf ein gewaltloses Leben in Deutschland auch zu Teil wird und der Geist der Istanbul Konvention in unserem System aus Erstaufnahme, Kreisverteilung, Ankommen, Aufenthaltsrecht und Teilhabe konsequent mitgedacht und umgesetzt wird.“
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