Geflüchtete und zugewanderte Frauen und Mädchen schützen und stärken

Geflüchtete und zugewanderte Frauen und Mädchen schützen und stärken – Istanbul Konvention in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen

Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein setzen sich für die Stärkung und den Schutz zu uns geflohener Frauen und Mädchen ein. Denn nach der Flucht darf sich niemals wie auf der Flucht anfühlen.

Frauen und Mädchen, die aus ihrer Heimat fliehen, waren und sind leider oftmals geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt: systematischer sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten, (ritueller) Körperverletzung durch weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel, sexueller Versklavung oder auch Diskriminierung innerhalb patriarchaler Familiensysteme. Darüber hinaus werden sie – genauso wie hiergeborene Frauen und Mädchen – nach wie vor viel zu oft Opfer häuslicher Gewalt.

Die sogenannte „Istanbul Konvention“, die Europaratskonvention „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vom 11. Mai 2011 ist per Gesetz[1] zum 01. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention manifestiert das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein Leben ohne Gewalt und ist der bislang bedeutendste Gewaltschutzvertrag in Europa. Zugrunde gelegt wird ein weiter Gewaltbegriff. Diesem nach sollen nicht nur geschlechtsspezifische Gewaltformen staatlich und zivilgesellschaftlich bekämpft werden, sondern darüber hinaus auch gewaltbedingende und -fördernde Strukturen, Rahmenbedingungen und Diskriminierung.

Die in der Konvention verankerten Ziele und Vereinbarungen gelten für alle Frauen und Mädchen – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel und Herkunft.

Wir fordern deshalb, dass allen zu uns geflüchteten und zugewanderten Frauen und Mädchen eben dieses Recht auf ein gewaltloses Leben in Deutschland auch zu Teil wird und der Geist der Istanbul Konvention in unserem System aus Erstaufnahme, Kreisverteilung, Ankommen, Aufenthaltsrecht und Teilhabe konsequent mitgedacht und umgesetzt wird. Schleswig-Holstein wird für dieses Ziel nicht nur ein hohes politisches, staatliches und gesellschaftliches Bewusstsein aufbauen, sondern darüber hinaus Gewaltschutz in landesrechtlichen Regelungen mitdenken.

Schleswig-Holstein muss sich in diesem Sinne auch im Bundesrat dafür stark machen, dass Gewaltschutz in aufenthaltsrechtlichen Regelungen berücksichtigt wird und die Istanbul-Konvention auch im deutschen Asyl- und Flüchtlingsrecht zur Maßgabe wird.

Länger als je zuvor sind durch die aufenthaltsrechtlichen Sanktionen der aktuellen Bundesregierung geflüchtete Frauen und Mädchen aus Herkunftsländern mit sog. offener oder schlechter Bleibeperspektive nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst (oder grundsätzlich) in einer Landesunterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung) wohnverpflichtet.

Dieser Zustand erhöht die Gefahr von Gewalt für jede Einzelne von ihnen.

Große Sammelunterkünfte bergen unter anderem aufgrund der geringen Privatsphäre, der immer noch existierenden Gemeinschaftssanitäranlagen, langen Wegen dorthin bei Tag und Nacht und der vielen Menschen auf engem Raum ein hohes Gewaltpotenzial – insbesondere für Frauen und Mädchen, aber auch für alle LSBTIQ*Geflüchteten.

Bündnis 90/ Die Grünen wird dafür einstehen, dass das Land Schleswig-Holstein all seine rechtlichen und strukturellen Möglichkeiten einsetzt, um diese Wohnverpflichtung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und das Ankommen sowie die Unterbringung in Schleswig-Holstein gewaltsensibel zu gestalten.

 

Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein erkennen an:

Schutz braucht verbindliche Regeln.

Schutzstandards müssen deshalb in allen Sammelunterkünften in Trägerschaft von Land oder Kommunen in Schleswig-Holstein verbindlich umgesetzt werden.

Jede Sammelunterkunft in Schleswig-Holstein braucht ein Gewaltschutzkonzept, das sich an den Gewaltschutzstandards des Bundes und an der Istanbul Konvention orientiert.

Für besonders vulnerable Gruppen wie gewaltbetroffene und bedrohte Frauen und Kinder, alleinreisende Frauen, aber auch Menschen mit Behinderung, queere Geflüchtete und Personen mit besonderer psychischer Belastung sollte sowohl die Möglichkeit einer schnelleren Kreisverteilung als auch die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten länderübergreifenden oder landesinternen Umverteilung bestehen, wenn dies ihrem Schutz dient.

Schutz ist kein Luxus, sondern elementar und darf nicht am Geld scheitern, deshalb werden Haushaltsmittel für diesen Zweck auch explizit im Bereich Flucht und Zuwanderung bereitgestellt. Wir brauchen eine Förderrichtlinie des Landes, über welche Schutzmaßnahmen (z.B. Fachberatung) für geflüchtete und zugewanderte Menschen finanziert und ausgebaut werden können.

Schutz ist kein Luxus, sondern ein Recht und darf nicht als Verwaltungsaufwand abgetan werden. Deshalb ist es die Aufgabe jeder Behörde in der Landes- und Kommunalverwaltung ihre eigene Arbeitsweise auf die Ziele der Istanbul Konvention abzustimmen. Aber wir wissen auch, dass Gewaltschutz unter Druck und bei hoher personeller Belastung leider oftmals nicht zu realisieren ist. Deshalb muss an für Schutz besonders relevanten Stationen wie zum Beispiel Sammelunterkünften für ausreichend und gut geschultes Personal Sorge getragen werden.

 

Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein fordern deshalb:

Weg von Unterbringung – Hin zum gewaltsensiblen Bauen und Wohnen

  • Die Umsetzung und Überprüfung von verbindlichen Mindeststandards für alle Sammelunterkünfte in Schleswig-Holstein: Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte des Landes, Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen, als GU nicht anerkannte Sammelunterkünfte der Kommunen. Gewaltschutz muss vertraglich mit Dienstleistenden festgehalten werden (z.B. in Kooperationsvereinbarungen mit Trägern von Flüchtlingssozialarbeit).

    Das bedeutet aber auch die Grenzen von Schutzkonzepten deutlich zu machen und zu definieren, welche Personengruppen in einer Sammelunterkunft nicht geschützt untergebracht werden können. So sollten alleinreisende Frauen und Mädchen grundsätzlich nicht in Sammelunterkünften untergebracht werden. Die Stadt Pinneberg hat die „Ausquartierung von Frauen und Mädchen“ bereits erfolgreich umgesetzt und zeigt, wie es geht.

  • Gewaltschutz muss ein zu berücksichtigender Faktor im Bau-, Sanierungs- und Beschaffungswesen des Landes werden. (GMSH)
  • Bei Gewalt oder Gewaltandrohung muss endlich rechtlich abgesichert sein, dass die betroffene Person (unter Aufhebung ihrer Wohnsitzauflage) unverzüglich landesintern oder bei Bedarf auch länderübergreifend umverteilt werden kann.

Schutz realisieren: Strukturelle und (aufenthalts-)rechtliche Barrieren abbauen und Frauen durch Beratung stärken

  • Die Umsetzung einer individuellen, geschlechtsspezifischen und gewaltsensiblen Asylverfahrensberatung (sowohl zentral an den Landesunterkünften als auch dezentral/mobil in der Fläche) vor der Anhörung im Asylverfahren (siehe Art. 60 Istanbul Konvention)
  • Eine vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention und Rücknahme der deutschen Vorbehalte zu Art. 59 Abs. 2 und 3, um einen ehegattenunabhängigen Aufenthalt auch unabhängig der im deutschen Recht festgelegten 3 Jahre Mindestehezeit zu realisieren.
  • Einen gesicherten Aufenthalt für gewaltbetroffene und bedrohte Personen, wie beispielsweise Opfer von Menschenhandel.

    Beide Forderungen müssen bundesrechtlich erstritten werden; hierfür soll Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative einbringen.Um Bedarfe und Entwicklung besser einschätzen zu können, sollte eine Datengrundlage geschaffen werden, wobei Schleswig-Holstein alle bei den Ausländerbehörden gestellten Anträge auf ehegattenunabhängigen Aufenthalt, Aufenthalt für Opfer von Menschenhandel (Ausbeutung als Arbeitskraft oder sexuelle Ausbeutung), Zwangsprostitution sowie auf Umverteilung aufgrund von Gewaltschutz von den Ausländerbehörden dokumentieren lässt und dazu eine jährliche Statistik erstellt, inklusive der Ablehnungsgründe, der Anzahl der bewilligten bzw. abgelehnten Anträge und der Bearbeitungszeiten.Diese Jahresstatistik soll einmal jährlich in den Zuwanderungsbericht des Landesinnenministeriums aufgenommen und dort veröffentlicht werden.

  • Ein Festhalten an dem Frauenfokus des Humanitären Landesaufnahmeprogramms Schleswig-Holstein (LAP SH).

Um Diskriminierung und Gewalt entgegenzuwirken, wird insbesondere auf folgende Punkte hingewirkt:

  • Die Auszahlung von Sozialleistungen an Bedarfsgemeinschaften (wie AsylbLG, Kindergeld, SGB II) muss gleichberechtigt geschehen, d.h. es ist unbedingt davon abzusehen, als Stammberechtigten grundsätzlich den (Ehe)Mann ins System einzutragen und Geldleistungen auf dessen Konto auszuzahlen. Stattdessen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen ausschließlich an Konten überwiesen werden, die namentlich auf beide Erwachsene einer Bedarfsgemeinschaft laufen. Alternativ erfolgt ein Konto-Splitting und die Hälfte der Leistungen wird auf das Konto der Frau ausgezahlt.
  • Bei der Herausgabe von Pass- und Ausweispapieren durch Ordnungsbehörden muss hohe Sensibilität für Gewalt und Gewaltspiralen vorherrschen und gewährleistet werden, dass gewaltbetroffene Frauen ihre persönlichen Dokumente selbst in Empfang nehmen und diese nicht an den Ehemann herausgegeben werden.
  • Die Ansprache und Beratung in Behörden sollte sich bei fremdsprachigen Personen nicht auf den Ehemann zentrieren, sondern immer auf beide Ehepartner*innen beziehen. Nur so kann die eigene Handlungsfähigkeit der Frauen gestärkt werden.
  • Zur Sensibilisierung der öffentlichen Verwaltung soll ein entsprechendes Schulungsangebot vorgehalten werden.

Umfassende gesundheitliche Versorgung und Beratung sicherstellen durch

  • einen Landesaktionsplan zum Umgang mit und Vermeidung von weiblicher Genitalverstümmelung, mit dem Ziel alle behördlichen Ebenen und Fachstellen sowie Ärzt*innen und Hebammen einzubinden und eine landesweite Beratungs-, Versorgungs- und Präventionsstruktur für betroffene und gefährdete Frauen und Mädchen aufzubauen (siehe Beispiel Hamburg) und
  • Aufnahme des Themas in das Curriculum landesrechtlich geregelter Gesundheits- und Sozialberufe.

 

[1] Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 17. Juli 2017.