Mit dem Ziel, die Einstufung des „Grünen Bands“ als nationales Naturmonument voranzubringen, haben die grünen Landesvorsitzenden der Anrainerländer die Quedlinburger Erklärung verfasst. Am Sonntag, den 27. September 2020 treffen sie sich gemeinsam mit dem politischen Geschäftsführer der Grünen im Bund, Michael Kellner, am Brocken im Harz, um sich vor Ort ein Bild dieser einzigartigen Naturlandschaft zu machen. Dazu sagt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Steffen Regis:
Wo früher die Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland lag und über Jahrzehnte der DDR-Todesstreifen Symbol der Unrechtsherrschaft war, verläuft heute eine einzigartige Naturlandschaft, das „Grüne Band“. Nach dieser Schreckenszeit ist es umso schöner, dass wir nicht nur selbstverständlich die Bundesländergrenzen überqueren können, sondern, dass das Grüne Band inzwischen ein vielfältiger Lebensraum für fast 600 bedrohte Arten ist. Diesen einzigartigen Raum einer Erinnerungs- und Naturschutzlandschaft wollen wir Grüne besonders schützen.
Zwei Drittel der Fläche sind schon heute als Nationales Naturmonument und Schutzgebiet ausgewiesen. Allerdings sind auch ungefähr ein Achtel der Fläche für die intensive Landnutzung und Bebauung verloren gegangen. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren in den Grün-mitregierten Ländern viel dafür getan, um das Grüne Band zu erhalten. Auch wir in Schleswig-Holstein haben uns auf diesen Weg gemacht und wollen die bei uns noch fehlenden Stücke im Dialog vor Ort in das größte Biotopverbundsystem integrieren. So sieht starke Kooperation in der föderalen Struktur der Bundesrepublik aus.
Mit dem Erhalt des Grünen Bandes als nationalem Naturmonument wollen wir uns dafür einsetzen, dass einzigartige Lebensräume nicht weiter von intensiver Landnutzung zerstört werden. Damit geht auch einher, dass wir dringend eine Neuausrichtung der Landwirtschaft brauchen. Der Schutz der Natur, sowie die wirtschaftlichen Interessen von Bäuer*innen können nur mit ökologischer Landwirtschaft in Einklang gebracht werden.
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