Landwirtschaft

LPT 23.09.18 – Tiertransporte

Die Landesregierung wird aufgefordert auf Bundes- und EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass

  • Der Export von Tieren zur Schlachtung in Drittländer untersagt wird.
  • die Ausnahmen von der Höchstdauer von acht Stunden für einen Tiertransport nach der VO(EU) Nr.1/2005 für Schlacht- und Zuchttiere nicht gelten.

Solange Überschreitungen der Höchstdauer von 8 h zulässig sind, sollte in einem Landeserlass geregelt werden, dass

    • nur solche Tiertransporte abgefertigt werden, für die eine positive Beurteilung dafür vorliegt, dass die Bestimmungen der VO(EG) Nr.1/2005 bis zum Bestimmungsort auch außerhalb der EU eingehalten werden und Nachteiliges aus vorherigen Transporten nicht bekannt ist.
    • nach Transportende der Transportverlauf eingehend auf die Einhaltung der Vorschriften der VO (EG) Nr. 1/2005 überprüft wird. Dazu sind die elektronischen Fahrtenschreiber bzw. GPS-Systeme regelmäßig von den Veterinärbehörden am Versendeort auf Einhaltung des genehmigten Transportplanes auszuwerten. Angestrebt werden sollte dabei, dass die Veterinärämter für derartige Transporte ein eigenen Datenzugang in Echtzeit in das GPS System der Transportfahrzeuge bekommen.
    • bei wiederholten Verstößen gegen die VO (EG) Nr.1 /2005 zukünftige Transporte des Versenders nicht genehmigungsfähig sind.

Die Landesregierung soll des Weiteren auf Bundes- und EU-Ebene darauf hinwirken, dass

  • auf Bundesebene in bilateralen Abkommen, neben den tierseuchenrechtlichen Bedingungen auch Garantien für die Einhaltung des Tierschutzes nach europäischem Standard gegeben werden.
  • die zügige Abfertigung an der EU-Außengrenze gewährleistet ist und im Falle von Verzögerungen geeignete Versorgungseinrichtungen vorgehalten werden.
  • die vorgeschriebenen Entladestationen für das Vieh entlang der Transportwege seitens der EU zertifiziert und deren aktueller Betrieb sowie Standards vom Bundesamt für Außenwirtschaft kontrolliert werden.
  • die Veterinärkontrollen personell und rechtlich gestärkt werden.
  • bei vakanten Temperaturen wie z.B. über 30 Grad, Tiertransporte nicht durchgeführt werden. Um die Innentemperatur der Transporter entsprechend überwachen zu können, wären Temperaturlogger nötig.
  • regionale handwerkliche Schlachthöfe unter 1000 GVE im Jahr finanziell gefördert werden und die mobile Schlachtung auf der Weide oder im Betrieb durch Gesetzesregelungen vereinfacht wird.

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