§ 35a der Gemeindeordnung SH muss angepasst werden, so dass Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder und der Bevölkerung im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können – auch wenn keine Notwendigkeit eines Infektionsschutzes, Naturkatastrophen sowie andere Notsituationen bestehen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, was alles digital möglich ist. In den meisten Gemeinden ist mittlerweile die Gemeindeordnung so geändert, dass Ratsversammlungen, Kreistage und Ausschüsse als Hybridveranstaltungen oder komplett als Videokonferenzen möglich sind. Auch viele Fraktionssitzungen finden per Videokonferenz statt.
Dazu müssen die kommunalen Sitzungsräume in Rathäusern und Kreistagen verpflichtend mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden um Hybridsitzungen oder digitale Sitzungen flächendeckend zu ermöglichen.
Anders als vor der Pandemie gibt es auch für diese Sitzungen eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmenden. Auch das wollen wir über die Pandemiezeit hinaus fortführen. Wir alle wissen ja mittlerweile, dass von zu Hause und digital genauso konstruktiv gearbeitet wird, wie in Präsenz.
Wir beobachten, dass die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt durch diese Neuerungen sehr viel einfacher geworden ist. Die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen suchen beständig nach Instrumenten, wie die Teilhabe von Frauen in der Kommunalpolitik gefördert werden kann. Wir denken, dass die Einführung von digitalen / hybriden Sitzungsformen ein effektives Instrument darstellen könnte, um die Gleichstellung zu fördern und für eine stärkere Teilhabe von Frauen in der Politik zu sorgen. Dies würde sicher auch viele Männer entlasten und bei ihrem Weg in die Politik unterstützen.
Anfahrtswege entfallen und es wird beispielsweise für junge Eltern auch deshalb einfacher, weil kein:e Babysitter:in benötigt wird für Abendsitzungen während denen die Kinder bereits schlafen.
Da wir in der Kommunalpolitik als Frauen sowieso immer noch unterrepräsentiert sind und besonders Frauen in der Familienphase sich ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement oft schon rein zeitlich nicht zutrauen beantragen wir die Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe an Kommunalpolitik auch für eine Zeit nach der Pandemie in die Gemeindeordnungen aufzunehmen.
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