Die Landtagsfraktion wird gebeten, folgende Änderungen zum Petitionsrecht in Schleswig-Holstein einzubringen. Die Verbesserung des Petitionsrechts in SH sollte auch im Landtagswahlprogamm aufgenommen werden.
Datenschutz:
Möglichkeit im Online-Formular einfügen, dass der Vorname und Nachname nicht sondern als N.N. angezeigt wird. Dabei sollen aber in der Mitzeichnungsliste PLZ, Ort sowie Bundesland und Datum dargestellt werden. Beispiel: https://www.openpetition.de
Mitzeichnungen von Familienmitgliedern bei nur einer vorhandenen Mailadresse:
Möglichkeit schaffen, im Online-Formblatt die weiteren Namen als Sammelmitzeichnung eintragen zu können. Zusätzlich einfügen einen Pflichteintragung, wenn mehrere Namen eingetragen werden. Grund z.B.: „Alle Personen sind unter dieser Adresse gemeldet. Wir haben nur eine Mailadresse.“
Änderung Mailinhalte:
Erst nach Prüfung der Aufnahme der Mitzeichnung und Online-Darstellung sollte die Bestätigung zur Aufnahme der Mitzeichnung in der 2. Mail verschickt werden. Hierbei sollen auch die Namen weiterer zugelassener Mitzeichner*innen bei Sammelmitzeichnungen aufgeführt werden.
Änderung bei Ablehnung der Mitzeichnung:
Wenn die Datenprüfung negativ verlaufen ist, sollte eine begründete Ablehnungsmail verschickt werden, damit die Mitzeichner*innen wissen, warum ihre Mitzeichnung oder die weiterer Mitzeichner*innen bei einer Sammelmitzeichnung nicht angenommen wurde.
Öffentliche Anhörung:
Die Grundsatzbeschlüsse des Petitionsausschusses sind so zu ändern, dass in jedem Fall eine Anhörung der Hauptpetent*innen stattfindet, wenn das Quorum von 2.000 Mitzeichnungen erreicht ist.
Zulassung anderer Petitionsdienste:
Es soll geprüft werden, ob andere Petitionsdienste wie z.B. OpenPetition, Campact zugelassen werden können, wenn die von diesen Diensten gelieferten Daten nach SH-Recht geprüft werden können.
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