Demokratie

LPT 24.03.19 – Abschiebehaft aus Bundesrecht streichen

Als Verfechterin der allgemeinen, universellen Menschenrechte, stellen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein gegen jeden Versuch, Menschen, die keine Straftat begangen haben, zu inhaftieren.

Wir, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SH, lehnen Abschiebehafteinrichtungen als Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung einer (vermeintlich) vollziehbaren Ausreisepflicht grundsätzlich ab. Wir setzen uns für mildere Mittel ein. Europäische und Bundesgesetze müssen dahingehend geändert werden, dass es gar nicht möglich ist, Abschiebungshaft anzuordnen.

Solange diese bundes- und europarechtlichen Regelungen bestehen, die wir für falsch halten, sind die Bundesländer in der Pflicht auszuführen. Deshalb setzen wir GRÜNE uns dafür ein, dass in der Abschiebhafteinrichtung in Glücksstadt Mindeststandards zu berücksichtigen sind, so wie im Koalitionsvertrag festgehalten.

Wir lehnen außerdem die Pläne des Bundesinnenministers ab, Menschen in Justizvollzugsanstalten unterzubringen, statt in Abschiebehafteinrichtungen und damit das Trennungsgebot nach europäischem Recht aufzuheben. Auch halten wir für rechtsstaatlich untragbar, Menschen ohne Richtervorbehalt zu inhaftieren, wie vom Bundesinnenminister beabsichtigt.

Flucht ist kein Verbrechen! – Kein Mensch ist illegal!

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