Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich im Land
und als Teil der Landesregierung dafür ein, dass die Rahmenbedingungen des
Praxissemesters des Lehramtsstudiums so angepasst werden, dass sich die
Studierenden auf die Absolvierung der im Rahmen des Vollzeitpraktikums
vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sowie auf die Erbringung der
Leistungsnachweise fokussieren können.
Folgende Maßnahmen sollen dafür ergriffen werden:
- Bereitstellung eines Härtefallfonds für Studierende im Praxissemester Für
Studierende, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren und dies
während des Praxissemesters aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht
parallel leisten können, soll zeitnah ein Härtefallfonds eingerichtet
werden.
- Anpassung der Landesverordnung über die Erstattung von Fahrtkosten für
Lehramtsstudierende im Praxissemester Die Zwischenabrechnung- und
erstattung der Fahrtkosten sowie der Übernachtungskosten soll von den
Hochschulen verpflichtend ermöglicht werden. Dabei soll die zu erstattende
Anfahrtsdauer auf eine Stunde herabgesetzt werden. Außerdem soll die
Abrechnung der Fahrtwege zwischen den Einsatzorten und zu den
Veranstaltungen, die im Rahmen des Praxissemesters seitens des IQSHs
durchgeführt werden, ermöglicht werden.
- Anpassung der Regelungen zu den Fehlzeiten im Praxissemester Die
Regelungen zu den Fehlzeiten, insbesondere die zu den universitären
Begleitveranstaltungen sowie den Fehlzeiten im Praxisblock, sollen
dahingehend angepasst werden, dass eine Beurteilung der individuellen
Situation in die Verantwortung der jeweils betreuenden Dozierenden sowie
der Schulleitung gelegt werden. Auch mögliche schriftliche
Ersatzleistungen oder die Nacharbeitung von Praktikumstagen sollen diese
Fehlzeiten ausgleichen können.
- Prüfung einer Aufwandsentschädigung für Studierende im Praxissemester
Langfristig sollen Studierende an den lehramtsqualifizierenden Hochschulen
des Landes Schleswig-Holstein während der Absolvierung des Praxissemesters
eine Aufwandsentschädigung erhalten. Inwiefern diese Aufwandentschädigung
umgesetzt werden kann und welche Rahmenbedingungen für diese gelten, soll
von der Landesregierung geprüft werden. Die Regelungen zum anrechenbaren
Einkommen des BAföGs sollen dabei Berücksichtigung finden.