LPT 5/2024: Fokus auf Ausbildungsinhalte ermöglichen – Bildungsgerechtigkeit für Studierende im Lehramtsstudium

Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich im Land
und als Teil der Landesregierung dafür ein, dass die Rahmenbedingungen des
Praxissemesters des Lehramtsstudiums so angepasst werden, dass sich die
Studierenden auf die Absolvierung der im Rahmen des Vollzeitpraktikums
vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sowie auf die Erbringung der
Leistungsnachweise fokussieren können.

Folgende Maßnahmen sollen dafür ergriffen werden:

  • Bereitstellung eines Härtefallfonds für Studierende im Praxissemester Für
    Studierende, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren und dies
    während des Praxissemesters aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht
    parallel leisten können, soll zeitnah ein Härtefallfonds eingerichtet
    werden.
  • Anpassung der Landesverordnung über die Erstattung von Fahrtkosten für
    Lehramtsstudierende im Praxissemester
    Die Zwischenabrechnung- und
    erstattung der Fahrtkosten sowie der Übernachtungskosten soll von den
    Hochschulen verpflichtend ermöglicht werden. Dabei soll die zu erstattende
    Anfahrtsdauer auf eine Stunde herabgesetzt werden. Außerdem soll die
    Abrechnung der Fahrtwege zwischen den Einsatzorten und zu den
    Veranstaltungen, die im Rahmen des Praxissemesters seitens des IQSHs
    durchgeführt werden, ermöglicht werden.
  • Anpassung der Regelungen zu den Fehlzeiten im Praxissemester Die
    Regelungen zu den Fehlzeiten, insbesondere die zu den universitären
    Begleitveranstaltungen sowie den Fehlzeiten im Praxisblock, sollen
    dahingehend angepasst werden, dass eine Beurteilung der individuellen
    Situation in die Verantwortung der jeweils betreuenden Dozierenden sowie
    der Schulleitung gelegt werden. Auch mögliche schriftliche
    Ersatzleistungen oder die Nacharbeitung von Praktikumstagen sollen diese
    Fehlzeiten ausgleichen können.
  • Prüfung einer Aufwandsentschädigung für Studierende im Praxissemester
    Langfristig sollen Studierende an den lehramtsqualifizierenden Hochschulen
    des Landes Schleswig-Holstein während der Absolvierung des Praxissemesters
    eine Aufwandsentschädigung erhalten. Inwiefern diese Aufwandentschädigung
    umgesetzt werden kann und welche Rahmenbedingungen für diese gelten, soll
    von der Landesregierung geprüft werden. Die Regelungen zum anrechenbaren
    Einkommen des BAföGs sollen dabei Berücksichtigung finden.

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