Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 09. Juni haben sich die europäischen Staaten beim Rat für Justiz und Inneres in Luxemburg für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt.

Diese Einigung ist kein „historischer Erfolg“. Sie erfüllt viele zentrale Forderungen humaner Asylpolitik nicht. Grüne Kernanliegen waren im EU-Kontext vieler konservativ regierter Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar. Ohne uns wäre diese Vereinbarung noch restriktiver geworden. Wir haben beispielsweise durchgesetzt, dass unbegleitete Minderjährige von den Grenzverfahren ausgeschlossen werden. Außerdem ist in der Einigung eine Verbesserung des Zugangs zu Rechtsberatung festgeschrieben worden. Auch die Regelung, dass Asyl-Antragssteller*innen nur in einen Drittstaat abgeschoben werden dürfen, wenn sie beispielsweise dort bereits gelebt oder Familie haben, wäre ohne uns nicht eingetreten. Das ist immer noch kein Erfolg. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Das Konzept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin genauso falsch, wie das der sicheren Herkunftsstaaten. Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten lehnen wir ab. Akute Probleme der europäischen Asylpolitik lösen wir nicht durch Abschottung. Lösungen erreichen wir durch beschleunigte Asylverfahren und verbesserte Qualität der Entscheidungsverfahren.

Wofür wir in der EU und hier in Deutschland weiterkämpfen werden:

  • Sichere und legale Wege für Arbeitsmigration und Flucht stärken
  • Familiennachzug stärken, vereinfachen und beschleunigen
  • Individuelle und inhaltliche Prüfung des Rechts auf Asyl in der EU
  • Familien mit Kindern dürfen grundsätzlich nicht in Grenzverfahren kommen
  • Die Durchführung von Grenzverfahren soll für Mitgliedstaaten nicht verpflichtend werden
  • Die Finanzierung der libyschen Küstenwache, die sich an Menschenrechtsverstößen und an Schlepperei beteiligt, muss ein Ende finden
  • Die Versorgung mit medizinischen Gütern, psychologischer Betreuung und Lebensmitteln sowie der Zugang zu Sozial- und Rechtsberatung und Bildungseinrichtungen müssen für Menschen an der EU-Außengrenze stets sichergestellt sein
  • Illegale Pushbacks müssen aufhören. Wir fordern die Europäische Kommission auf, gegenüber Mitgliedstaaten einzuschreiten, die diese rechtswidrige Praxis anwenden
  • Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Pflicht. Wir treten weiter für eine zivile, flächendeckende und europäische Seenotrettung ein

Jeder Mensch, der bei uns Schutz sucht, hat Anrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung. Wir werden kämpfen, streiten, laut sein für eine gerechte EU-Asylpolitik. Wir werden Bündnispartner*innen suchen, um eine Mehrheit für Humanität und Menschenrechte zu schaffen.

 

 

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