Die Landesvorsitzenden von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW geben ihren kommunalen Vertreterinnen und Vertretern eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit der AfD bei den Wahlen zu führenden Positionen in den Kommunalvertretungen: „Demokratinnen und Demokraten stehen gegen rechten Populismus parteiübergreifend zusammen!“
Bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein hat die AfD landesweit ein Ergebnis von 8 % erzielt. In vielen Vertretungen ist die AfD daher in Fraktionsstärke hineingewählt worden. Dabei droht in den nächsten Jahren, dass die AfD mit Schauanträgen, rechtsradikalen Äußerungen und anderen Handlungen versucht, die Kreistage, Stadt- und Gemeindevertretungen für sich zu instrumentalisieren und dabei auch die herausgehobenen Positionen der Kommunalvertretungen nutzen will. Egal, ob sich diese Partei vor Ort ein bürgerliches oder moderates Gesicht gibt oder nicht – die AfD ist rechtsradikal und teils offen rechtsextrem. Um diesem vorzubeugen, empfehlen die Landesvorsitzenden ihren Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern Vertreterinnen und Vertreter der AfD nicht in solche Positionen zu wählen. In einer Demokratie gibt es keinen Anspruch gewählt zu werden – auch nicht für die AfD.
Dabei ist es selbstverständlich, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den jeweiligen Kommunen selbst entscheiden, wie man mit der AfD umgeht. Nach Kreis- und Gemeindeordnung handeln die Kommunalvertreterinnen und -vertreter in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Wichtig ist den Landesvorsitzenden jedoch, dass man sich vor Ort unter den demokratischen Parteien einig ist und einen gemeinsamen Umgang mit der sich immer weiter radikalisierenden Partei AfD bespricht.
Presseinformation 12-23 vom 09.06.2023
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