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Faktencheck: Was passiert mit meiner Heizung?

Der Umstieg auf klimaneutrales Heizen wird derzeit hitzig geführt. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Klar ist für uns: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein. Den Umstieg gestalten wir daher sozial gerecht und sozial gestaffelt. Hierfür sind Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Förderprogramme geplant.

Wir klären: Was ändert sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und was nicht?


Muss ich ab Januar 2024 meine bestehende Heizung austauschen?

Nein. Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch für viele Jahre genutzt und selbstverständlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige Gerät irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden für lange Zeiträume angeschafft. Zugleich wollen und müssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler Energieträger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor Preissprüngen.

Was schlagen wir konkret vor?

  • Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung (in Neubauten und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Die Maßgaben zum erneuerbaren Heizen sollen dabei nur für neu installierte Heizungen gelten – und es gibt Ausnahmen für Härtefälle.
  • Bestehende Heizungen können also weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren, und Reparaturen sind natürlich weiterhin möglich.
  • Wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, greifen Übergangsfristen. So soll etwa eine gebrauchte, fossile Heizung vorübergehend eingebaut werden können, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung auf eine Heizung umgestellt wird, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Auch eine Hybridheizung ist eine Option. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, soll es einen zeitlichen Spielraum von bis zu fünf Jahren geben.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind Übergangsfristen von bis zu sechs Jahren vorgesehen. Wenn die erste Gasetagenheizung im Gebäude ausfällt, sollen die Eigentümer drei Jahre Zeit haben, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entscheiden, haben sie weitere drei Jahre Zeit zur Umsetzung.
  • Der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz enthält auch eine allgemeine Härtefallregelung. Wenn die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energie für den Gebäudeeigentümer eine besondere Härte darstellt, soll diese nicht erfüllt werden müssen – zum Beispiel, wenn es aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist, die Pflicht im konkreten Fall zu erfüllen. Diese Regelung knüpft an bestehende Härtefallregelungen an, die es auch im heutigen Recht gibt.
  • Die vorgesehene Regelung ist bei alledem technologieoffen, erlaubt etwa auch den Einsatz von Gasheizungen in bestehenden Gebäuden, sofern sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Wie werden Mieter*innen vor zu hohen Betriebskosten geschützt?

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet, sozial flankiert und sozial gestaffelt werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen getragen werden können. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, sind im Gesetzentwurf zudem Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vorgesehen.


Klimaschutz ist wichtig, aber wie sollen Bürgerinnen und Bürger das bewerkstelligen – in der Praxis und bei den Kosten?

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet, sozial flankiert und sozial gestaffelt werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen getragen werden können. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, sind im Gesetzentwurf zudem Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vorgesehen.


Wie genau sehen die Optionen zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus? Sind die Regelungen technologieoffen gestaltet?

Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine technologieoffene Gestaltung vor.

Bei Neubauten und Bestandsgebäuden können folgende Optionen gewählt werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können. Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Anforderungen an erneuerbare Energien.
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme und erfüllt somit die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollständig erneuerbar sein.

Für Bestandsgebäude gibt es weitere Optionen zur Heizungsumstellung:

  • Eine Möglichkeit ist der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind.
  • Eine weitere Option ist der Einbau einer Gasheizung, die (zu mindestens 65%) erneuerbare Gase nutzt.
  • Falls eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.

Wer außer Deutschland stellt die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien um?

Frankreich ist in Europa führend mit etwa 4,25 Millionen installierten Wärmepumpen. Norwegen deckt bereits rund 60 Prozent seines Wärmebedarfs mit Wärmepumpen, während es in Schweden und Finnland etwa 40 Prozent sind. Bis 2030 soll fast ein Drittel der Fernwärme in Dänemark durch Groß-Wärmepumpen erzeugt werden.

Der Wärmepumpenmarkt in Polen wuchs 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100 Prozent. Neben Deutschland unterstützen auch Österreich und die Tschechische Republik Privathaushalte bei der Umstellung auf nachhaltigere Anlagen wie Wärmepumpen. Außerhalb Europas wird ein starkes Wachstum des Marktes für Wärmepumpen erwartet, wie die Internationale Energie Agentur (IEA) schätzt.


Info-Flyer „Klimaschonenendes Heizen sozial gerecht!“ herunterladen.

Die Energiekrise der letzten Monate hat den Menschen in Deutschland einiges abverlangt. Trotzdem sind wir gut durch den Winter gekommen. Unabhängigkeit von fossilen Energien aus Russland, Turbo bei der Energiewende – das, was in den letzten Monaten geschafft wurde, war eine Gemeinschaftsleistung! Denn all das ließ sich nur erreichen, weil wir an einem Strang gezogen haben: Politik, Industrie und Wirtschaft zusammen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern.

Damit wir auch gut durch die folgenden Winter kommen, gehen wir die nächsten, nötigen Schritte. Eine zentrale Frage dabei: Wie heizen wir in Zukunft unsere Häuser und Wohnungen? Die Antwort darauf geben wir mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Bereits im März 2022 hat die Ampel-Regierung in Anbetracht der steigenden Gaspreise gemeinsam beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diesen Beschluss haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun in gemeinsamer Federführung umgesetzt – und den Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Damit schaffen wir nicht nur einen konkreten Plan für die Umsetzung der Wärmewende, sondern vor allem Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Industrie und das Handwerk.

Weiterführende Links:

Energiewechsel.de:

Seiten BAFA und KfW zu Förderprogrammen:

Energieberatung – Übersicht über die Förderung des Bundes

Energieberatung der Verbraucherzentralen:

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – individueller Sanierungsfahrplan

Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN):

 

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