LPT 03/2023: 30% Ökolandbau, 30% für Ökolandbau-Lehre und reiner Ökolandbau in Naturschutzgebieten

Ökologischer Landbau trägt nachweislich zum Erhalt der Artenvielfalt bei und emittiert im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft bis zu 50 % weniger Treibhausgase.

Der Landesparteitag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert seine Vertreter*innen in der Landesregierung, der Landtagsfraktion sowie in den kommunalen Parlamenten auf, sich dem Ziel der Bundesregierung von 30% Ökolandbau bis 2030 anzuschließen.

Das Mindest-Ziel von 30% Bio soll auch für Kantinen und Bistros in öffentlichen Einrichtungen gelten. Insbesondere die Kantinen in Verantwortung des Landes sollen Vorzeigeprojekte werden und sukzessive Produkte austauschen (z.B. Milch, Kartoffeln, Hülsenfrüchte).

Damit Bioprodukte für Kantinen und Restaurants attraktiver werden, fordern wir ein Förderprogramm für Betriebe, die Gemüse, Obst und Fleisch aus dem Ökolandbau zu Convenience-Produkten für Großküchen verarbeiten (z. B. Schälbetriebe, Schlachtereien).

Wir fordern das Land und die Kommunen auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass Flächen der öffentlichen Hand grundsätzlich ohne Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln bewirtschaftet werden.

In Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete, Nationalparks) und in einer Pufferzone von einem Kilometer im Umkreis dieser Schutzgebiete soll, wenn überhaupt, nur ökologischer Landbau oder eine das Schutzziel unterstützende landwirtschaftliche Nutzung erlaubt sein.

Um landwirtschaftliche Fachkräfte entsprechend vorzubereiten, fordern wir die Landesregierung auf, mindestens 30% der Mittel sowie der Forschungs- und Unterrichtseinheiten bei der Landwirtschafts-Ausbildung an Hoch- und Landwirtschaftsschulen für Ökolandbau und die entsprechende Forschung aufzuwenden.

Wir fordern unsere Vertreter*innen in der Landesregierung und unsere Abgeordneten der Landes-, Bundes- und EU-Parlamente auf, darauf hinzuwirken, die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe durch eine Gemeinwohlprämie zu ersetzen.

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