Ein Sportfördergesetz für Schleswig-Holstein

Dem Sport kommt in Schleswig-Holstein eine herausragende Bedeutung zu: Fast 1 Mio. Menschen sind im Sport organisiert. Ehrenamt und Hauptamt im Sport leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Integration und Teilhabe, für Bewegung und Gesundheit. Wir als Grüne bekennen uns zur Bedeutung des Sports und zum organisierten Sport in Schleswig-Holstein. Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, den Sport auch zukünftig zur Erfüllung seiner wichtigen Aufgaben finanziell vollumfänglich zu befähigen.

 

Für den organisierten Sport ist eine adäquate und verlässliche Finanzierung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, zur Deckung seiner Bedarfe und zur Erfüllung seines inklusiven, gemeinschaftsbildenden Auftrags unerlässlich. Doch auch für den freien Sport, den Schulsport und weitere Sport- und Bewegungsangebote braucht es Infrastrukturen und Unterstützung.

 

Wir bekennen uns zur Unabhängigkeit des Sports. Es obliegt dem organisierten Sport, Regularien, Ziele und Grundsätze für den Sport festzulegen. Gleichzeitig haben Landesregierung, Landtag und Bürger*innen ein berechtigtes Interesse an einer transparenten und nachhaltigen Verwendung der eingesetzten Fördermittel sowie einer Mitsprache hinsichtlich ihrer Verwendung.

 

Bisher erfolgt die Vergabe von Fördermitteln auf Basis unterschiedlicher Grundsätze und Regularien, teilweise direkt durch das Land, teilweise in Auftragsverwaltung über den Landessportverband und teilweise in Eigenverantwortung durch den Landessportverband. Wir begrüßen daher die Ankündigung der Jamaika-Koalition, noch in dieser Wahlperiode über den Koalitionsvertrag hinausgehend ein Sportfördergesetz für Schleswig-Holstein vorzulegen. Wir erhoffen uns dadurch eine höhere Verlässlichkeit für den Sport und die Kommunen sowie eine höhere Transparenz für das Land.

 

Wir Grüne in Schleswig-Holstein fordern, dass bei der Erstellung des Sportfördergesetzes:

 

  • die Förderung des organisierten Sports in Form der strukturellen Förderung des Landessportverbandes gesetzlich auf eine künftige Mindestsumme auf Höhe des aktuellen Niveaus fest- und zukünftig in der jährlichen Haushaltsplanung inflationsbereinigt fortgeschrieben wird;
  • die besondere gesellschaftliche Rolle und Bedeutung des Breitensports hervorgehoben wird;
  • die Förderung des Leistungssports dauerhaft und gezielt gesetzlich geregelt und dabei sowohl die Höhe der Förderung gesetzlich festgelegt als auch ein regelmäßig fortzuschreibendes Spitzensportkonzept als Grundlage für die Spitzensportförderung des Landes vorgeschrieben wird;
  • für die Förderung der Sportstätteninfrastruktur im Land eine möglichst weit gefasste Definition vorgegeben wird; Ziel soll es sein, künftig neben der bestehenden Sportstätteninfrastruktur beispielsweise auch Sportstätten für Trendsportarten fördern zu können;
  • für die Förderung von Sportstätten die Einhaltung von Klima-, Natur- und Umweltschutz im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele sowie der Barrierefreiheit vorgeschrieben wird,
  • für die Förderung von vereinseigenen Sportstätten künftig vorgegeben wird, dass die Voraussetzung für die Förderung von Sportstätten nicht ist, dass der Vereinssitz in Schleswig-Holstein liegt, sondern die Sportstätte im Landesgebiet liegt und überwiegend von Bürger*innen des Landes genutzt wird;
  • die Werte des Sportes – insbesondere Ehrlichkeit, Fairplay, Respekt und Nachhaltigkeit – gewürdigt und gefördert werden;
  • die gesellschaftlichen Aufgaben des Sportes und seine Leistungen (des Sportes) wie Teilhabe, Integration, Inklusion, Gleichstellung, Prävention oder Gesundheitsförderung anerkannt und unterstrichen werden, sodass diese auch als gesetzliche Aufgaben künftig über die klassische Sportförderung hinaus eine Grundlage für eine Förderung haben;
  • im Sinne des Gender Budgeting als Teil des Verwendungsnachweises die Geschlechtsanteile bei den geförderten Sportarten abgefragt werden und darauf geachtet wird, dass Mädchen* und Jungen*, Männer* und Frauen* in gleichem Maße von den Fördermitteln profitieren
  • im Sinne der Transparenz für die Verwendung der Fördermittel künftig Verwendungsnachweise vorgelegt werden müssen, inklusive eines Nachhaltigkeits- und Wirtschaftsplans und eines Finanzberichts des Landessportverbandes;
  • die Förderung des Para-Sports entsprechend seinem Anteil an der Gesamtheit des Sports in mindestens gleichwertiger Höhe berücksichtigt wird;
  • eine Grundlage geschaffen wird für die Förderung von gezielten gesellschaftsrelevanten Projekten – beispielsweise gegen sexualisierte Gewalt, gegen Rassismus oder für Inklusion – über die Förderinstrumente des Landes;
  • Kommunen nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der Umsetzung von Sportentwicklungsplänen mehr und dauerhafte Fördermöglichkeiten erhalten im Sinne der Daseinsvorsorge;
  • Festgehalten wird, dass das Gesetz hinsichtlich seiner Zielgerichtetheit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit regelmäßig evaluiert wird