Straßenrandpflege für Artenschutz

Die Landtagsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass landesweit die vom Landesbetrieb für Verkehr und von den Kommunen durchgeführten Maßnahmen zur Pflege der öffentlichen Grünflächen (Mahd, Gehölzschnitt, Grabenräumung, Müllbeseitigung) im Rahmen eines Gesamtkonzeptes so weit wie möglich an den Zielen des Artenschutzes ausgerichtet werden.

Dies soll vor allem durch ökologische Vorgaben in den Ausschreibungen und durch Schulungen des Personals umgesetzt werden. Längerfristig ist auf eine Umstellung der Maschinenparks zum Beispiel auf Balkenmäher hinzuwirken, damit insektenschonend gemäht werden kann. Die bei der Pflege anfallende Biomasse soll geräumt und sinnvoll genutzt werden. Der Erhalt von Feldgehölzen nach § 8 LNatSchG muss wieder Geltung bekommen.

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Beschlossen auf dem digitalen Landesparteitag am 31.10.20

 

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