Wir GRÜNEN in Schleswig-Holstein begrüßen die Schritte, die unsere Finanzministerin Monika Heinold mit dem Aufbau einer eigenen Einheit für Geldwäscheprävention in Schleswig-Holstein auf Landesebene eingeleitet hat. Für eine konsequente Verfolgung von Geldwäsche ist allerdings eine viele bessere Zusammenarbeit der Behörden auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich. Die nationale Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung muss endlich arbeitsfähig werden. Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine zentrale europäische Aufsicht über die Geldwäschebekämpfung im Finanz- sowie im Nichtfinanzsektor vorgelegt, den wir Grüne grundsätzlich unterstützen.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden müssen mit einem breiten Mandat für Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor und für weitere Bereiche ausgestattet werden. Wir setzen uns für eine weitere Harmonisierung und Ausweitung der Geldwäschebestimmungen in der EU ein. Die EU Mitgliedsstaaten müssen die bereits beschlossenen EU Initiativen unverzüglich umsetzen.
Der Wirecard-Skandal legt zudem die Interessenskonflikte von Wirtschaftsprüfgesellschaften deutlich offen. Oligopolistische Strukturen, in denen sich wenige große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Markt teilen, behindern eine effektive Kontrolle und lassen Abhängigkeiten wachsen. Daher muss die Schaffung einer staatlichen Wirtschaftsprüfgesellschaft geprüft werden und die Bedingungen für kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüfgesellschaften gestärkt werden. Definitiv kann es nicht weiterhin so sein, dass diejenigen, die die Wirtschaftsprüfung durchführen, gleichzeitig Geld damit verdienen, dass sie dieselben Unternehmen beraten. Diese Interessenkonflikte sind gesetzlich zu unterbinden. Abseits davon müssen Prüfungsstandards international harmonisiert werden. Prüfungsgesellschaften und Prüfer*innen müssen regelmäßig wechseln, damit Fehler erkannt und offengelegt werden können. Wir wollen uns auf Bundesebene in jedem Fall für eine Reform der Wirtschaftsprüfgesellschaften einsetzen. Auch ist es enorm fragwürdig, dass die Wirtschaftsprüfgesellschaften von der Bundesregierung als Beratungsunternehmen herangezogen werden, während sie gleichzeitig beispielsweise große Energiekonzerne beraten. Wir erwarten von der Bundesregierung eine höhere Sensibilität für derlei Abhängigkeitsverhältnisse bei der Auswahl der eigenen Beratung. Wir fordern die EU Kommission dazu die Abschlussprüfungsrichtlinie zu überprüfen, Fehlanreize zu beseitigen und Interessenskonflikte zu unterbinden.
Um Cum-Ex-Geschäfte zukünftig rechtssicher zu unterbinden, braucht es eine Gesetzesänderung auf europäischer Ebene, um den Missbrauch von Steuerrückforderungen im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen endlich zu verhindern. Hierzu hat die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in ihrem Bericht vom 24.09.2020 Vorschläge gemacht, die zügig umgesetzt werden müssen.
Besonders empörend ist, dass die aufgedeckten und vor Gericht gebrachten Fälle von Steuerbetrug im Zusammenhang mit Cum-Ex und Cum-Cum jetzt zu verjähren drohen und die Steuerbehörden ihre damit verbundenen Ausfälle nicht mehr zurückerhalten. Wir fordern daher eine rechtssichere Lösung, um auch nach eingetretener Verjährung eine Möglichkeit zu schaffen, die illegal durch Cum-Ex- und Cum-cum-Geschäfte erlangten Vermögenswerte zurückzufordern. Hier muss die Bundesregierung schnell handeln, anstatt mit den Betrüger*innen zu kuscheln!
Schließlich benötigen wir auf nationaler Ebene ein funktionierendes Unternehmensstrafrecht. Für einen fairen Wettbewerb sollen rechtstreue Unternehmen unterstützt, „schwarze Schafe“ dagegen sanktioniert werden, die sich auf Kosten der Konkurrenz und der Allgemeinheit illegal Vorteile verschaffen. Dafür benötigen wir eine gesetzliche Regelung, die eine bessere Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten ermöglicht, die aus Unternehmen heraus begangen werden.
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Beschlossen auf dem digitalen Landesparteitag am 01.11.20
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