Die Fraktion wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass analog zum Erlass des hessischen Innenministeriums ein Erlass des Innenministeriums Schleswig Holstein erfolgt. In dem entsprechenden Erlass geht es um die Ermächtigung der Kommunen das Demonstrationsrecht vor Einrichtungen der Schwangerschaftskonfliktberatung (bspw. ProFamilia) und Praxen/Kliniken zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen so einzuschränken, dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle besteht. Abtreibungsgegner*Innen müssen einen entsprechenden Abstand einhalten.
***
Beschlossen auf dem digitale Landesparteitag am 01.11.20
Der Antrag wurde wie folgt begründet:
Sogenannte „LebenschützerInnen“ / Abtreibungsgegner*Innen organisieren sich seit einigen Jahren wieder stärker und belagern Einrichtungen zur Information zu Schwangerschaftsabbrüchen bspw. ProFamilia sowie Einrichtungen an denen entsprechende Eingriffe durchgeführt werden bspw. Praxen von Frauenärzt*Innen. „Mahnwachen“ fanden zuletzt immer häufiger in Frankfurt und Gießen statt (im Rahmen der Debatten um §219a und Kristina Hänel). Dabei werden Frauen gezielt bedrängt, beschimpft und auf niederträchtige Weise verunsichert. Das Land kann durch einen entsprechenden Erlass die Kommunen darin stärken Frauen vor Abtreibungsgegner*Innen zu schützen.
Der Erlass ist eine gute Zwischenlösung, da damit das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstration gewahrt bleibt und lediglich der Ort dafür in Maßen eingeschränkt wird.
Siehe dazu
https://taz.de/Abtreibungsgegner-in-Schranken-gewiesen/!5617608/
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