Coworking in ganz Schleswig-Holstein etablieren

Nachhaltigkeit, soziales Wohlergehen und Digitalität sind die Grundsteine für ein zukünftiges, tragfähiges und resilientes Wirtschaftssystem. Ein konkreter, praxistauglicher und zeitnah umsetzbarer Baustein in der Etablierung von zukunftsfähigen Arbeitsmodellen sind Coworking-Angebote.

Coworking-Spaces bringen neues gemeinschaftliches Leben in die ländlichen Räume, steigern die Attraktivität ländlicher Regionen als Wohn- und Lebensorte, erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie reduzieren Pendelströme und CO2-Emissionen, können zur regionalen Wertschöpfung beitragen, sind Innovations-Hubs für die ländlichen Regionen und bieten wichtige Räume für mobiles Arbeiten.

Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, sehen die Notwendigkeit, Coworking im ländlichen Raum zu fördern und auszubauen; für eine nachhaltige Entwicklung jenseits der urbanen Zentren und für die Zukunft der Arbeit! Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die CoWorkLand eG gegründet wurde und sich viele neue Coworking Spaces in Planung und Umsetzung befinden. Alle Engagierten wollen wir in ihrem Handeln bestärken und unterstützen.

Wir setzen uns dafür ein, Coworking Spaces in Schleswig-Holstein flächendeckend zu etablieren.

Wir begrüßen, dass unsere Landtagsfraktion und die Landesregierung sich seit längerem für die Unterstützung von Coworking-Angeboten im Land einsetzen. Wir fordern Landtagsfraktion und Landesregierung auf, sich auch weiterhin und über bisherige Maßnahmen hinaus für eine Förderung des Ausbaus von Coworking-Spaces insbesondere in den ländlichen Räumen von Schleswig-Holstein zu engagieren.

Zu diesem Zweck sollen Landesvorstand, Landtagsfraktion und Landesregierung sich dafür einsetzen, dass

1) das Konzept des Coworkings im Rahmen einer landesweiten Informationsoffensive kommunalen Verwaltungen, Mandatsträger*innen und wirtschaftlichen Entscheider*innen vorgestellt und dessen Vorteile kommuniziert werden;

2) zusätzliche Mittel zur Förderung von Coworking-Aktivitäten im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden,

3) ein Förderprogramm des Landes eingerichtet wird, um Coworking-Aktivitäten im ländlichen Raum zu etablieren und zu unterstützen,

4) ein Förderprogramm zum Anschluss von Coworking-Spaces an das Glasfaser-Netz eingerichtet wird,

5) Coworking-Spaces im Rahmen der regionalen und landesweiten Verkehrsplanung besondere Berücksichtigung finden, mit dem Ziel, als Teil des Umweltverbundes betrachtet zu werden;

6) die Landesregierung bei der Einrichtung von Coworking-Spaces oder dezentralen Arbeitsplätzen für die eigenen Mitarbeiter*innen sowie der Umgestaltung weiterer Landesliegenschaften prüft, wie diese auch für eine öffentliche Nutzung freigegeben werden können.

7) Gespräche mit der Stadt Hamburg aufgenommen werden, mit dem Ziel, Anreize auch für Unternehmen der Stadt Hamburg zu schaffen, Coworking-Spaces in der Metropolregion Hamburg aktiv zu unterstützen und gezielt mobiles Arbeiten dort zu ermöglichen, um die Pendelströme zu verringern und die Verkehrswende voranzutreiben, sowie

8) eine Bundesratsinitiative gestartet wird mit dem Ziel weitere Bundes-Förderprogramme zum Auf- und Ausbau von Coworking-Angeboten im ländlichen Raum zu realisieren und insbesondere auf Basis der bisherigen Erfahrungen eine Regelförderung für Coworking-Spaces im ländlichen Raum zu ermöglichen

Ziel unserer Initiativen ist die Vervielfachung der Coworking-Spaces in den ländlichen Gebieten Schleswig-Holsteins. Die Einrichtung weiterer Coworking-Räumlichkeiten, die Unterstützung vorhandener Aktivitäten, der Ausbau der notwendigen analogen und digitalen Infrastruktur, sowie eine Erweiterung der Beratungsangebote sollen gefördert werden. Internetverbindungen sollen ermöglicht, sowie die Voraussetzung für deren Nutzung geschaffen werden. Strukturelle Unterstützungen sollen dazu dienen, Coworking-Angebote mit Personal- und Sachkosten auszustatten.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Neu- und Umbau soll die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den Coworking-Spaces sein; zudem sollen alle Förderprogramme so gestaltet werden, dass sie in Kombination mit Förderprogrammen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention genutzt werden können. So sollen auch kleine Coworking-Spaces Unterstützung bei der Herstellung von Barrierefreiheit erhalten. Bei der Ausgestaltung der Programme sollen Vorhaben mit innovativem Charakter sowie niedrigschwellige Finanzierungen (wie beispielsweise die Förderung von gebrauchten bzw. recycelten Büroausstattungen) und Kleinstvorhaben besonders berücksichtigt und ermöglicht werden. Im besonderen Maße sind auch Maßnahmen zu fördern, die sich den Ideen des sozialen Unternehmertums (Social Entrepreneurship) oder des Gemeinwohls verpflichtet fühlen, sowie Vorhaben, die die Kreativwirtschaft und das Handwerk betreffen oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziele haben.

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Beschlossen auf dem digitalen Landesparteitag am 01.11.20

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