Der Landesparteitag bittet unseren GRÜNEN Europa-Abgeordneten im Europaparlament weiter darauf hinzuwirken, dass es zu einer Reform der EU-Tiertransportverordnung kommt. Die neue EU-Tiertransport-VO sollte die folgenden Forderungen berücksichtigen, damit Verbesserungen für Tiere bei Transporten erreicht und Transporte soweit wie möglich reduziert werden:
- Das Kontroll- und Sanktionsniveau in allen EU-Ländern muss angeglichen werden.
- Die verschiedenen Sprachfassungen der EU-Verordnung müssen überarbeitet werden und die EU-Kommission muss der betroffenen Öffentlichkeit und den Veterinärämtern Interpretationshilfen zur Verfügung stellen.
- Eine zentrale Zulassungsstelle der EU für Vorrichtungen an Bord von Tiertransportfahrzeugen wird eingerichtet und es dürfen nur durch diese Behörde zertifizierte Vorrichtungen eingebaut werden.
- Eine reformierte EU-Tiertransportverordnung muss Anreize schaffen, zugunsten eines Transportes von Produkten (Tiefkühl-Sperma, -Eizellen ,-Embryonen) auf Lebendtiertransporte zu verzichten.
- Die EU muss in einer neuen Verordnung die Einhaltung europäischer Tierschutzgesetzgebung bis zum endgültigen Bestimmungsort in Drittstaaten kontrollieren und ein effektives Überwachungssystem der Exporte (bis hin zur Schlachtung) schaffen.
- Alle europäischen Mitgliedsstaaten müssen gesetztes europäisches Recht umsetzen,wozu das Sanktionssystem eines europäischen Vertragsverletzungs-verfahrens (“infringement procedures”) auch bei Tiertransporten verstärkt Anwendung finden muss.
Im europäischen Gesetzgebungsverfahren muss das EU-Parlament mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung des europäischen Tierschutzrechts erhalten.
Um das Tierleid bei Transporten zeitnah zu vermindern, fordern wir Minister Albrecht auf, bei seinen Kolleg*innen in der Agrarministerkonferenz darauf hinzuwirken, dass die Kontrollen von Transporten verschärft und Verstöße gegen bestehende Gesetze und Verordnungen konsequent geahndet werden. Es müsste immerhin möglich sein, bestehende
Vollzugsdefizite zu beseitigen. Ob und wie dies in den Mitgliedsländern der EU durchgesetzt werden kann, müsste geprüft werden.
Wir fordern, dass bei Lebendtransporten in Drittländer erkannte Verstöße gegen
Tierschutzrecht (s. Rindertransporte nach Usbekistan, Tadschikistan) zu einem sofortigen Verbot weiterer Transporte führen!
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Beschlossen auf dem Landesparteitag am 27.10.19 in Büsum
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