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Waffenrecht

Reform des Waffenrecht notwendig

Den Mordanschlag an einem aus Eritrea stammenden Mann im hessischen Wächtersbach kommentiert der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, Steffen Regis:

Der Mordanschlag auf einen jungen Eritreer im hessischen Wächtersbach ist bereits der zweite rassistische Mordanschlag binnen weniger Wochen in Deutschland. Die Taten haben einen rechtsextremistischen Hintergrund. Dieser Entwicklung darf sich nicht nur politisch entgegengestellt werden, sondern benötigt eine klare juristische Begrenzung beim Waffenrecht. Wir müssen uns fragen, warum Waffen legal ins Eigentum einer Person mit rechtsradikaler Gesinnung gelangen können. Die aktuellen Regelungen des Waffenrechts schützen unsere Gesellschaft offensichtlich nur unzureichend.

Dabei ist vor allem die Masse der Waffen in Privatbesitz ein Sicherheitsrisiko. Von über 5 Mio. Waffen in Privatbesitz, darunter Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre, sind knapp 6.000 als gestohlen und knapp 23.000 als „abhandengekommen“ (Stand 31. Januar 2019 BT-Drs.19/8022) registriert. Bei dem großen Risiko, dass eine Waffe in falsche Hände gerät, müssen wir dafür sorgen, die Zahl der Waffen im Privatbesitz massiv zu reduzieren. Insbesondere Waffen wie halbautomatische Schusswaffen und Großkaliberwaffen haben in den Händen von Privatpersonen nichts verloren. Zumindest eine Übergangslösung könnte die Lagerung von Munition am Verwendungsort, also in Schützenheimen und Wettkampfstätten, sein.

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