Ökologie

LPT 24.03.2019 – Flächenverbrauch in SH an Nationaler Nachhaltigkeitsstrategie orientieren – Fortschreibung Landesentwicklungsplan

1) Der Landesparteitag bittet die Landtagsfraktion und die Grünen
Kabinettsmitglieder, den Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
(LEP) zu verbessern und auf folgende Änderungen hinzuwirken:

•  Konkrete landesweite Flächenverbrauchziele im Sinne der von der
Bundesregierung beschlossenen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie müssen
im LEP benannt und verbindlich eingehalten werden. Ausgehend von einem
Flächenverbrauch von 2,7 Hektar pro Tag in 2018 ist er über 2,0 Hektar pro
Tag in 2024 auf das von der Bundesregierung festgelegte Ziel von 1,3
Hektar pro Tag in 2030 zu verringern.

•  Untersuchung und Bewertung der genannten Flächenverbrauchziele durch die
Landesregierung anhand eines regelmäßigen Monitorings in Analogie zu §5
des „Energiewende und Klimaschutzgesetzes in Schleswig-Holstein“ vom März
2017. Sie ist dem Landtag einmal jährlich vorzulegen. Es sind darin
Angaben zu dem genehmigten sowie tatsächlichen Flächenverbrauch bezüglich
wohnbaulicher, gewerblicher, verkehrsinfrastruktureller und
energiewirtschaftlicher Herkunft zu treffen.

•  Bei einer Feststellung von Zielverfehlungen im Rahmen des Monitorings muss
die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um die
Zielverfehlungen zeitnah auszugleichen.

2) Der Landesparteitag bittet die Landtagsfraktion, die Inkraftsetzung des
geänderten Wohnungsbaubemessungsrahmens des LEP seitens der Landesregierung ohne
vorheriges öffentliches Beteiligungsverfahren zu überprüfen.

3) Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion weiterhin auf, eine
Rechtsgrundlage erarbeiten zu lassen, die zum Ziel hat, über eine
Bundesratsinitiative den Ausgleich von Flächenverbrauch in der
Bundesgesetzgebung zu regeln. Die zukünftige Kompensationsregelung soll –
entsprechend dem in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschriebenen
Netto-Null-Verbrauch in 2050 – einen Ausgleich durch Entsiegelungen von
äquivalenten Flächenanteilen vorsehen.

 

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein vom März 2017 ordnet der
Landesregierung eine Vorbildfunktion zu (§4). Leider wurde im Rahmen dieser eher technisch orientierten
Gesetzgebung vergessen, den Faktor Flächenverbrauch mit einzubeziehen.

Im Januar 2019 hat der Landtag auf Antrag der Koalition ein „Landesprogramm zum Schutz der Böden und
zur Minderung des Flächenverbrauchs“ verabschiedet, das in krassem Widerspruch zu dem zurzeit
anhängigen ersten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 steht, der vom Kabinett
im November 2018 beschlossen wurde. Wesentliche Bestimmungen daraus wurden zum 17.12.2018 vor
der öffentlichen Anhörung und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange von dem
Innenministerium für rechtsgültig erklärt.

Der LEP sowie die Ende 2016 verabschiedete „Landesentwicklungsstrategie 2030“ stellen die
übergeordneten landesweiten Ziele und Grundsätze zur Raumordnung im Planungsmaßstab 1:300.000 auf
Landesebene dar. Die nachgeordnete Planungsebene sind die vier regionalen Landschaftsrahmenpläne.
Sie werden seit 2014 neu bearbeitet und sind zurzeit ebenfalls in der Stellungnahmephase der
öffentlichen Beteiligung. Sie sollen die regionalspezifischen und kleinräumigeren Umweltdaten im
Maßstab 1:100.00 abbilden.

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein setzt am derzeit gültigen
Landesentwicklungsplan 2010 an und umfasst zahlreiche Einzelaspekte. Die im LEP 2010 enthaltene
Gliederungsstruktur und das im LEP 2010 enthaltene Themenspektrum wird in weiten Teilen übernommen
oder „weiterentwickelt“ und den aktuellen Belangen angepasst, beziehungsweise ergänzt. Das Thema
Windenergie wurde in einem eigenen, derzeit laufenden Verfahren abgekoppelt.

Von umwelt- und klimapolitischer Relevanz sind insbesondere die Themen: wohnbauliche Entwicklung
und großflächiger Einzelhandel, Verkehr und Mobilität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Tourismus.
In all diesen Kapiteln geht es darum, die Landesplanung zu „liberalisieren“ und zu vereinfachen, um dem
Wachstum keine Grenzen zu setzen. Ein Ziel, das dem Klima- und Umweltschutz diametral entgegensteht.
Flächenverbrauch ist ein zentraler Pfeiler in der Degrowth-Debatte.

Der LEP 2010 sollte ursprünglich bis 2025 gelten. Laut Koalitionsvertrag wird er nun nach nur acht Jahren
fortgeschrieben. Hintergrund der Vereinbarung ist die Befürchtung von Wirtschaft und Politik, vorzeitig an
eine gesetzlich verordnete Wachstumsgrenze zu stoßen. Der LEP begrenzt die Entwicklung des
Wohnungsbaus auf 10% mehr Wohneinheiten in kleineren Gemeinden, bzw. 15% in Städten. Diese Werte
beziehen sich auf den Wohnungsbestand vom 1.1.2010 und sollten bis Ende 2025 gelten. Bis Ende 2018
haben jedoch schon weit mehr als 100 der 1.106 Gemeinden in Schleswig-Holstein, insbesondere in dem
Speckgürtel um Hamburg und um Kiel, Flensburg und Husum, die Ihnen vom LEP 2010 zugebilligten
Wachstumsraten der wohnbaulichen Entwicklung überschritten. Ohne Änderung des LEP ist es den
kommunalen Selbstverwaltungen in diesen Orten nur noch über Ausnahmeanträge des Innenministeriums
möglich, die von ihnen gewünschten Bauleitplanungen auszuführen. Ein Verfahren, das insbesondere im
Hamburger Umland schon sehr offensiv angegangen wird. Nun soll die Bemessungsgrundlage flink auf
den Zeitpunkt 31.12.2017 verschoben werden. Damit werden gerade diejenigen Kommunen belohnt, die in
den vergangenen acht Jahren mit Ihren Flächen herumgeaast haben und ihr Kontingent weit vor der Zeit
ausgeschöpft haben.

Seit 1992 geht in Schleswig-Holstein durch die Versiegelung jährlich etwa 0,1% der Landesfläche für die
Wasserregeneration und für die CO2-Bindung verloren. Die prozentuale Zunahme der Flächenversiegelung
in dem Land zwischen den Meeren war im letzten gemessenen Vergleichszeitraum (2000 – 2009) die
höchste aller Bundesländer. 9.400 ha oder 94 km², gingen in diesen 9 Jahren in Schleswig-Holstein durch
Versiegelung verloren. Das entspricht der Fläche der beiden Städte Rendsburg (23,8 km²) und Neumünster
(71,6 qkm) zusammen!

Die Landesplanung konterkariert die klimapolitischen Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung in eklatanter Weise. Die Landesregierung treibt mit der Fortschreibung den
raumordnerischen und klimapolitischen Wahnsinn wider besseres Wissen weiter an.

Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 legt für Schleswig-Holstein einen Flächenverbrauch von
1,3 Hektar pro Tag bis 2030 als Ziel fest. 2050 soll ein Nettonullverbrauch erreicht werden. Bis 2016 sollte
das 1,3 ha-Ziel übrigens schon 2020 erreicht werden. Tatsächlich verliert das Land zwischen den Meeren
aktuell täglich knapp 3 Hektar Boden (wahrscheinlich sogar rund 5 Hektar) durch die
Siedlungsentwicklung, durch Gewerbegebiete, Verkehrsinfrastruktur und Energie- sowie
Rohstoffwirtschaft. Das Ziel wird also noch eklatanter als das nationale Klimaschutzziel gerissen.

Es gibt mehrere Indikatoren dafür, dass sich der Flächenverbrauch In Schleswig-Holstein in den letzten
neun Jahren eher noch weiter gesteigert hat. Neben dem Straßenbau (allein für die geplante A20 sollen
480 Hektar versiegelt werden) und der Errichtung von Gewerbeflächen geht vom Wohnungsneubau und
dem von ihm verursachten zusätzlichen Straßen- und Parkraum die größte Flächenversiegelung aus.

Mit der Zunahme des Flächenverbrauchs geht in Schleswig-Holstein jedoch kein äquivalenter Zuwachs der
Bevölkerung einher. Die Einwohnerzahlen steigen nur geringfügig. Allein die Umgebung von Hamburg
unterliegt einem stärkeren Bevölkerungsdruck durch die hohen Miet- und Bodenpreise in der
Hansestadt.

Der Verbrauch von Wohnfläche jeder Einwohner*in ist dagegen von 2000 bis 2014 um fast 20%, von
39,5m2 auf 46,5m2 je Einwohner gestiegen (www.umweltbundesamt.de). Es ist deswegen nicht zielführend
per se von einer Wohnungsnot zu sprechen. Es geht eher um ein Verteilungsproblem von verfügbarem
günstigem Wohnraum und der Frage von Genügsamkeit und Anspruch bei den anderen 80% der
Bevölkerung. Wieviel Fläche bedarf ein Mensch zum Glücklichsein?

Seit Jahrzehnten ist uns bewusst, dass Flächenversiegelung eine ”schleichende Dampfwalze” ist, die eine
Vielfalt von Problemen aufwirft. Flächenfraß und Versiegelungsmaßnahmen sind meist nur mosaikhaft
wahrnehmbar. Wir sind nur episodisch betroffen: Mal sind wir kurzfristig empört von dem vollflächig
versiegelten neuen Gewerbegebiet, bevor wir uns dann an den Anblick gewöhnt haben, mal nehmen wir
das neue Pflaster der Garagenauffahrt des Nachbarn eher beiläufig wahr.

Unsere Böden haben sich über Jahrtausende entwickelt. Ihr Schutz ist für unser Wohlergehen und das
kommender Generationen unabdingbar. Und vor allem: Boden und Fläche sind nicht vermehrbar. Jeder
verlorene Quadratmeter hat eine klimapolitische Dimension, die wir im Alltag schnell verdrängen. Die
Zusammenhänge von Flächenverbrauch, energetischer Rückstrahlung, verstärkter Wärmeabsorption,
verminderter CO2-Bindung, Probleme des Oberflächenabflusses bei Starkregen und mangelnder
Wasserneubildung sowie Verlust von Lebensräumen, Biodiversität, natürlichen Wirtschaftsflächen und
Landschaftsbild sind noch weitgehend unbeachtet. Eine Forderung nach einer bundesgesetzlichen
Kompensierung von Versiegelung durch gleichzeitige Entsiegelung im Verhältnis eins zu eins ist deshalb
dringend geboten und einzufordern. Sie wird bisher leider parteiübergreifend als realitätsfern abgetan.
Hier fehlen noch die politische Vision und Phantasie der Regierenden.

Die Deich- und Sielverbände des Landes warnen: Die Kosten für die Entwässerung in Schleswig-Holstein
explodieren durch Starkregenereignisse. Auf rund einem Fünftel der Fläche Schleswig-Holsteins, den
sogenannten Niederungsgebieten, die sich keine 2,5 Meter über den Meeresspiegel (Normal Null) erheben,
droht zunehmend „Land unter“. Wegen der niedrigen Höhe und des geringen Gefälles müssen diese
Flächen im Binnenland künstlich und mit hohem Energieaufwand entwässert werden. Starkregen und
Versiegelungen durch Gewerbegebiete, Wohnungs- und Straßenbau verschärfen die Situation. Das Gefälle
zum Meer wird zudem, z.B. durch Moorsackungen infolge von Entwässerungsmaßnahmen und die
zunehmende Aufschlickung des Wattenmeers durch den Meeresspiegelanstieg, immer flacher. Die Folge:
viel Wasser kann immer schlechter abfließen und erschweren und verteuern die Entwässerung stetig.

Mit den oben genannten Beschlüssen sind mehrere Forderungen verknüpft: Anders als in dem bisherigen
Entwurf der Fortschreibung des LEP müssen die zahlenmäßigen Angaben zum Flächenverbrauch als ”Ziele”
festgeschrieben werden und nicht wie bisher als unverbindliche ”Grundsätze”.

Eine Überschreitung von Grundsätzen macht kein Verwaltungshandeln notwendig und führt zu keinerlei
Konsequenzen oder gar Sanktionen bei deren Überschreitung. Erst eine Nennung von konkreten
Zielen und Zwischenzielen macht die Kontrolle über die Entwicklung und das Ausmaß der
Umweltauswirkung sowie eine Reaktion von Politik und Öffentlichkeit als Konsequenz möglich. Dazu kann
auf die im Landesplanungsgesetz formulierten Monitoring- und Evaluationsprogramme zurückgegriffen
werden. Die daraus gewonnenen Ergebnissen sind dann jährlich mit den gesetzten Zielen abzugleichen.
Einer Fehlentwicklung ist mit geeigneten verwaltungstechnischen Mitteln gegenzusteuern und ist
politisch zu begleiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Politik an gerissenen Zielen gemessen
werden kann und die Fortschreibung des LEP nicht auf Kosten unserer klimapolitischen Zukunft erfolgt.

Neuste Artikel

Über 6.000 Mitglieder!

Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln und Versorgungssicherheit gewährleisten!

Echter Ostseeschutz mal sechs

Ähnliche Artikel